Allgemein

• Was ist Breitband?

Der Begriff „Breitband“ meint, schnelle Internetzugänge mit einer hohen Datenübertragungsrate. Da es diesbezüglich verschiedene Techniken gibt, dient der Begriff „Breitband“ als Sammelbegriff. Demgegenüber wird der Internetzugang via Analog- oder ISDN-Modem als „Schmalband“ bezeichnet. Bildlich gesprochen heißt das: Mit „Schmalband“ ist nur ein geringer Datendurchsatz oder eine geringe Datenübertragungsmöglichkeit möglich. Das „Breitband“ dagegen ermöglicht eine sehr hohe Datenübertragung und das schnelle Surfen im Internet.

• Was ist Glasfaser?

Glasfasern sind extrem leistungsstarke, sehr dünne Fasern aus Glas, die kaum dicker sind als ein Haar. Sie dienen als Verbindung ins Internet und transportieren Daten dabei mit hoher Geschwindigkeit. Diese Übertragung vollzieht sich sozusagen in Lichtgeschwindigkeit, ohne nennenswerten Datenverlust. Dieser Weg ist in Zukunft die bestmögliche Internet-Zugangstechnik.

Bildlich gesprochen: Glasfasern machen das Internet so schnell wie das Licht.

• Was bedeutet „weißer Fleck“ in der Breitbandförderung?

Als weiße Flecken werden im Sinne der Breitbandförderung unterversorgte Bereiche bezeichnet, in denen der bisherige Internetzugang nicht einmal 30 Megabit pro Sekunde (als Downloadgeschwindigkeit) ermöglicht.

• Warum sollte ich mich für einen Glasfaseranschluss entscheiden?

Schnelles Internet gehört heute ebenso zur Grundversorgung jedes Haushalts wie Wasser, Strom und Heizung. Ein Glasfaser-Hausanschluss steht nicht nur für ultraschnelles Surfen, Telefonieren und Fernsehen in brillanter Qualität, sondern ermöglicht auch reibungslose Videokonferenzen im Home-Office, Nutzung von Cloud-Diensten, Telemedizin, E-Learning, Haustechnik-Steuerung und vieles mehr.

FTTH ist die einzige störungsresistente Technologie, die eine Datenübertragung im Gigabit-Bereich mit einer hohen Upload-Geschwindigkeit ermöglicht. Darüber hinaus ist Glasfaser deutlich stabiler und nachhaltiger, als das herkömmliche Kupferkabel.

Auch wer das Highspeed-Internet aktuell noch nicht nutzen will, ist mit einem eigenen Anschluss an das moderne Glasfasernetz für viele Jahrzehnte optimal ausgerüstet. Immobilien gewinnen durch den Glasfaseranschluss an Wert und die Attraktivität für alle Bewohner und gewerblichen Mieter steigt. Häuser und Wohnungen mit einem zeitgemäßen Glasfaseranschluss lassen sich besser vermieten.

• Muss ich mich jetzt für/gegen den Glasfaseranschluss entscheiden oder ist dies auch noch später möglich?

Sie können sich auch im Nachhinein noch anschließen lassen. Allerdings: wenn die Tiefbauarbeiten in Ihrer Straße bereits abgeschlossen sind, ist der Glasfaser-Hausanschluss mit Kosten verbunden.

Wenn die Bauarbeiten abgeschlossen sind, erfordert jeder weitere „nachträgliche“ Hausanschluss hohe Aufwendungen, da neu geplant werden muss, neue Genehmigungen eingeholt werden müssen und Bautrupps für einige wenige Anschlüsse vor Ort nochmals tätig werden müssen. Sie verpassen außerdem die Gelegenheit, Ihre Immobilie während des Ausbaus in Ihrer Gemeinde kostenlos durch einen Glasfaser-Hausanschluss aufzuwerten.

• Was ist, wenn ich keinen Anschluss möchte?

Es besteht kein Anschlusszwang. Bestehende Verträge können weiterhin genutzt werden. Der Glasfaser-Hausanschluss würde dann im öffentlichen Raum und damit an Ihrer Grundstücksgrenze enden.

Spätere Anschlussleistungen wären dann zu den marktüblichen Preisen kostenpflichtig.

• Was kostet mich ein Glasfaser-Anschluss?

Der Anschluss Ihres Gebäudes mit Glasfaser bis zum Hausübergabepunkt ist für Sie im Rahmen eines geförderten Breitbandausbauprojektes kostenfrei, unabhängig davon, ob Sie gegenwärtig dieses Netz auch schon nutzen möchten. Nach Unterzeichnung des Gestattungsvertrages wird ein kostenloser Anschluss bis in das Haus (normalerweise im Keller) zur Verfügung gestellt. Sollten Sie momentan die Eigentümerzustimmung nicht geben und Ihr Gebäude zu einem späteren Zeitpunkt anschließen wollen, wären dann die Kosten für den Hausanschluss von Ihnen zu tragen.

• Ich wohne zur Miete. Kann ich das Angebot dennoch nutzen?

Dazu ist die Abstimmung mit Ihrer Hausverwaltung oder den Eigentümern Ihrer Immobilie notwendig, denn Voraussetzung für einen Glasfaser-Hausanschluss ist eine unterzeichnete Grundstückseigentümererklärung.

• Besteht Gefahr durch schädliche Strahlungen?

Nein. Glasfaserkabel sind robust, unempfindlich gegen Feuchtigkeit, Blitzschlag oder elektromagnetische Impulse und die Datenmenge pro Sekunde lässt sich fast unbegrenzt steigern. Da die Übertragung der Lichtsignale ohne Strom erfolgt, sind Glasfaserkabel umweltfreundlicher als herkömmliche Kupferleitungen und es entsteht keinerlei schädliche Strahlung.

• Mein Haus liegt nicht im Ausbaugebiet und ich habe eine Versorgungsrate von unter 30 Megabit pro Sekunde – warum werde ich beim Breitbandprojekt nicht berücksichtigt?

Hier sollten Sie zuerst prüfen, ob es in Ihrem Wohngebiet andere Telekommunikationsanbieter gibt, die entsprechende Verfügbarkeitsraten von über 30 Megabit pro Sekunde anbieten. Ein weiterer Verhinderungsgrund könnte sein, dass ein Telekommunikationsunternehmen im Rahmen des Markterkundungsverfahrens eine Eigenausbaumeldung abgegeben hat und Ihr Wohngebiet eigenverantwortlich ohne Förderung mit mindestens 30 Megabit pro Sekunde ausbaut.

• Warum ist eine Hausnummer für einen Glasfaseranschluss wichtig?

Aufgrund technischer Gegebenheiten bei der Anschlussplanung ist ein Glasfaseranschluss nur für Gebäude möglich, die eine amtliche Hausnummer besitzen. Diese wird von der zuständigen Verwaltung auf Antrag vergeben. Im Rahmen der Feinplanung durch die DNS:NET Internet Service GmbH können nur die Hausnummern berücksichtigt werden, die auf Grundlage der geltenden Hausnummernverordnung im jeweiligen Gebiet am Gebäude angebracht sind.

• Ab wann kann ich die schnelle Internetverbindung nutzen?

Das gesamte Projekt wird in einer Ausbauzeit von maximal 4 Jahren realisiert. Die gebauten Glasfaser-Hausanschlüsse werden je nach Bauabschnitt bereits während der Bauphase aktiviert, sobald dies technisch möglich ist.

Baulicher Ablauf

• Welche Bauarbeiten sind für den Anschluss notwendig?

Je nach Grundstücksoberfläche können verschiedene Bauverfahren für das Verlegen der Leerrohre angewendet werden. Bei unbefestigten Oberflächen wird in der Regel eine schmale Furche mit einer Tiefe von 60 cm von der Grundstücksgrenze bis zu Ihrer Hauswand gegraben, während bei befestigten Oberflächen, wie Beton oder Asphalt, eine sogenannte Erdrakete zum Einsatz kommt, welche sich den Weg zu Ihrer Hauswand unterirdisch freischießt. In einem zweiten Schritt erfolgt die Erstellung des Hausanschlusses einschließlich der Gebäudeeinführung in einer Größe von ca. 5 cm. Anschließend wird die Einführung wieder luft- und wasserdicht verschlossen. Zum Schluss wird das Glasfaserkabel bis ins Haus eingezogen und das Kundenendgerät montiert.

• Werden die bisherigen Kabel auf Kupferbasis für den Glasfaserausbau weiter genutzt?

Nein. Die Netzbetreiber bauen grundsätzlich ein neues eigenständiges Glasfasernetz, das superschnelle Geschwindigkeiten verarbeiten kann. Bandbreiten über Kupfer sind endlich, abhängig von der Qualität des Kabels und der Länge zum nächsten Knotenpunkt. Über Glasfaser lassen sich auch lange Strecken nahezu verlustfrei mit hohen Bandbreiten versorgen.

• Was passiert mit der alten Leitung?

Die alte bestehende Leitung muss nicht zurückgebaut werden, sondern kann an Ort und Stelle verbleiben. Sollten Sie keine hohen Bandbreiten benötigen, werden die Telefonie und bestehende DSL-Verträge weiterhin über das bisherige Kupfernetz realisiert.

• Wie genau verläuft die Leitung auf meinem Grundstück?

In der Regel wird für den Verlauf des Glasfaserkabels auf Ihrem Grundstück der wirtschaftlichste (kürzeste) Weg zwischen Ihrer Hauswand und der Haupttrasse am Gehweg gewählt.

• Ich habe bereits ein Leerrohr verlegen lassen. Kann dieses genutzt werden?

Ja, bereits vorhandene Leerrohre oder Mehrspartenhauseinführungen können für einen Glasfaser-Hausanschluss verwendet werden. Wichtige Kriterien hierfür müssen beachtet werden: Das Leerrohr muss eine glatte Innenoberfläche haben, minimal DN 50 (Durchmesser ca. 5 cm) oder maximal DN 100 (Durchmesser ca. 10 cm), inklusive eines stabilen, geeigneten Ziehdrahts. Außerdem muss das Leerrohr die Mindesttiefe von 30 cm unter der Erdoberfläche einhalten. Eventuelle Verbindungsstellen sollten mit einer Muffe luftdicht abgeschlossen sein. Das Rohr muss durchgängig sein und auf direktem Weg von der Medienzuführung an der Grundstücksgrenze bis zur Bodenplatte/Kellerwand führen. Dabei sind scharfe Bögen und Knicke des Leerrohrs zwingend zu vermeiden (Bogenradius 30 bis maximal 45).

Technik

• Wie sieht es mit der Innenhausverkabelung aus?

Die Glasfaser wird durch DNS:NET bis zum Hausübergabepunkt verlegt. Dabei erfolgt die Hauseinführung der Glasfaser bei Einfamilienhäusern in den Keller oder ins Erdgeschoss. Am Hausübergabepunkt (im Umkreis von zwei Metern nach Hauseinführung) wird von DNS:NET der optische Netzabschluss (= ONT, Optical Network Termination) mit dem Glasfasermodem und dem Router-Anschluss installiert. Der Tiefbau darf keine weitere Innenverkabelung durchführen. Falls sich der Router in einem anderen Raum oder Stockwerk befinden sollte, ist der Hauseigentümer für die entsprechende LAN-Innenhaus-Verkabelung selbst verantwortlich und trägt diese auf eigene Kosten.

Im Mehrfamilienhaus gilt: Die Glasfaser wird durch DNS:NET bis zum Hausübergabepunkt, dem sogenannten APL (= Abschlusspunkt Linientechnik), verlegt. Dabei erfolgt die Hauseinführung in den Keller bzw. Hausanschlussraum. Im Mehrfamilienhaus benötigt jede Wohneinheit einen eigenen Netzabschluss. Ab vier Wohneinheiten (Geschosswohnungsbau) unterbreitet DNS:NET dem Hauseigentümer bzw. Verwalter, ein Angebot zur Errichtung und zum Betrieb einer Hausverteilanlage, inkl. Wartung und Service durch die DNS:NET. Bei Ein- und Mehrfamilienhäusern mit nur zwei oder drei Parteien ist der Eigentümer für die Innenhaus-Verkabelung zuständig.

• Kann ich meine vorhandenen Telefon-Endgeräte weiter nutzen?

Das kommt darauf an, welches Telefon-Endgerät Sie verwenden und ob dieses zusammen mit einem modernen Glasfaser-Router (FRITZ!Box) funktioniert.

• Welche Geräte benötige ich für den Fernsehanschluss?

Für IPTV wird entweder ein internetfähiger Fernseher mit Android TV benötigt, oder eine Set-Top-Box (Android oder Apple TV), die mit dem Router und dem TV-Gerät verbunden wird. Die Set-Top-Box wird Ihnen je nach ausgewähltem Tarif als Leih- oder Mietgerät zur Verfügung gestellt. Mobiles Fernsehen auf Tablets und Smartphones ist mit der kostenfreien DNS:NET TV App möglich.

• Kann ich bei meinem jetzigen Anbieter bleiben?

Voraussetzung ist, dass Ihr Anbieter einen Vertrag mit dem ausbauenden Unternehmen abschließt. Ob dies der Fall ist, erfragen Sie bitte bei Ihrem gewünschten Anbieter.

• Muss ich einen Vertrag bei DNS:NET buchen?

Sofern Sie Ihre Immobilie nur mit einem Glasfaser-Kaltanschluss für die Zukunft aufrüsten wollen, müssen Sie keinen Tarif bei DNS:NET buchen. Nur wer das Highspeed-Internet sofort nach der Fertigstellung nutzen will, braucht einen Vertrag, der ganz regulär zum Ablauf der 24-monatigen Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden kann.

• Wo kann ich meinen Anschluss beantragen?

Sie können Ihren Antrag im Internet unter www.dns-net.de oder per E-Mail an neukunden@dns-net.de stellen. Außerdem steht Ihnen ein Vertriebsteam telefonisch unter 030 667 65 444 zur Verfügung.

• Ich habe einen ablehnenden Bescheid erhalten. Was kann der Grund dafür sein?

Zum Zeitpunkt der Abfrage waren einzelne Adressen nicht bekannt, z.B. weil Grundstücke neu bebaut wurden. Daraufhin hat die Stadt bis dato nicht bekannte Adressen in Ausbaugebieten nachgemeldet. Beim Abgleich dieser Daten kam es immer wieder zu Widersprüchen, die automatisch zu einem Absageschreiben führten.

Auch wurden Anträge für Grundstücke außerhalb der förderfähigen Ausbaugebiete eingereicht. Diese können nicht über das Förderprogramm erschlossen werden. Diese Absagen sind berechtigt.

Hier können Sie prüfen, ob sich Ihre Adresse im Ausbaugebiet befindet. Klicken Sie einfach rein unter www.dns-net.de.

Förderung

• Können auch Krankenhäuser, Schulen und Gewerbegebiete gefördert werden?

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (Kurz: BMVI) fördert im Speziellen auch die Breitbandanbindung sozioökonomischer Schwerpunkte. Dies sind private und öffentliche Einrichtungen, die die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung maßgeblich prägen und vorantreiben. Hierzu gehören Gebäude lokaler Behörden, Hochschulen, Forschungszentren und Stadien sowie Verkehrsknotenpunkte wie Bahnhöfe, Häfen und Flughäfen.

Zudem fallen unter diese Regelung kleine und mittlere Unternehmen („KMU“) mit weniger als 125 Mitarbeitern und mit höchstens 25 Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens 21,5 Millionen Euro Bilanzsumme, die mindestens drei Mitarbeiter beschäftigen. Landwirtschaftliche Betriebe sind unabhängig von der Mitarbeiterzahl förderfähig.

Mit der Neufassung der Richtlinie können Unternehmen, die unter die Definition eines sozioökonomischen Schwerpunkts fallen, damit auch außerhalb von Gewerbegebieten direkt per Glasfaser angebunden werden. Schulen, Krankenhäuser und Gewerbegebiete können deutschlandweit gefördert mit Glasfaser erschlossen werden.

• Dürfen auch Neubaugebiete gefördert erschlossen werden?

Grundsätzlich gilt für Neubaugebiete eine gesetzliche Ausbauverpflichtung gemäß Telekommunikationsgesetz. Bei der Erschließung von Neubau-Wohngebieten und Neubau-Gewerbegebieten ist die Mitverlegung von Leerrohren zwingend vorgeschrieben.

Förderfähig sind jedoch Ausgaben, die mit dem Anschluss des Neubaugebiets im Zusammenhang stehen, wie beispielsweise Planungen für die Errichtung des mitzuverlegenden Telekommunikationsnetzes, Baumaßnahmen zum Anschluss des Neubaugebietes an das bestehende Breitbandnetz sowie die hierzu erforderliche passive Infrastruktur und deren Verlegung.

• Was sind schwer erschließbare Einzellagen?

Das Ziel der Bundesförderung Breitband ist eine flächendeckende Erschließung aller förderfähigen Teilnehmer mit gigabitfähigen Breitbandanschlüssen. Entsprechend soll ein Förderantrag grundsätzlich das Gebiet einer Gemeinde beziehungsweise Stadt umfassen. Liegt ein einzelner förderfähiger Anschluss mehr als 400 Meter vom letztmöglichen Anschlusspunkt entfernt, handelt es sich um eine so genannte schwer erschließbare Einzellage. Schwer erschließbare Einzellagen können ebenfalls gefördert erschlossen werden. Jedoch ist die Höhe der Förderung auf diese 400 Meter begrenzt. Übersteigen die Erschließungskosten das Zweieinhalbfache der durchschnittlichen Kosten pro Adresspunkt im Projektgebiet nicht, erfolgt auch bei größerer Entfernung eine Vollförderung. Ob schwer erschließbare Einzellagen in einem Ausbaugebiet vorhanden sind, prüfen die Bewilligungsbehörden anhand der eingereichten Netzpläne und teilen diese Adressen der Gebietskörperschaft mit.