Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der

vertraglichen Vereinbarung über die Aufnahme zur Betreuung von Kindern in Kindertagespflege in der Stadt Cottbus/Chóśebuz

gemäß Artikel 12 bis 22 und 34 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die vorliegende Information gibt Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Aufgabenerfüllung als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

1 Kontaktdaten

1.1 Verantwortliche

Verantwortliche für die Datenverarbeitung im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist
Stadt Cottbus/Chóśebuz
Jugendamt
Team Kindertagesbetreuung
SB Fachberatung Kindertagespflege

1.2 Funktional zuständige Stelle

Zweckmäßigerweise werden die personenbezogenen Daten durch die nachfolgend bestimmte Stelle innerhalb der Behörde verarbeitet:

Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz
Jugendamt
Karl-Marx-Straße 67
03044 Cottbus/Chóśebuz

Telefon:0355/6123567
Fax: 0355/612 13 3567

E-Mail: Jugendamt@cottbus.de  

1.3 Datenschutzbeauftragte/r

Die Verantwortliche hat einen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt:

Stadt Cottbus/Chóśebuz
Datenschutzbeauftragter
Neumarkt 5
03046 Cottbus

Telefon: 0355-612 2126
Fax: 0355- 612 13-2126

E-Mail: datenschutz@cottbus.de
Internet: www.cottbus.de/datenschutz

2 Zweckbestimmung und Rechtsgrundlagen

Die Daten werden zu nachfolgend benannten Zwecken verarbeitet:

  1. Nutzung für die Finanzierung von Kindertagespflegeeinrichtungen nach § 18 Kindertagesstättengesetz des Landes Brandenburg ( KitaG) und § 23 Sozialgesetzbuch Achtes Buch- Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII).

  2. Nutzung für die Berechnung des Elternbeitrages nach § 17 und § 18 KitaG.

Die Rechtsgrundlagen zur Verarbeitungstätigkeit bilden:

Zu a) Art. 6 (1) lit. b, Art. 9 (2) lit. a DSGVO i.V.m. § 18 Abs. 3 KitaG
Zu b) Art. 6 (1) lit. b, Art. 9 (2) lit. a DSGVO i.V.m. § 17 KitaG

Sofern die Verantwortliche Daten zu einem anderen als dem ursprünglich angegebenen Zweck verarbeiten möchte, wird die betroffene Person nach den Maßgaben des Art. 13 (3) DSGVO informiert.

3 Erhebung von Daten bei Dritten

Grundsätzlich erhebt der/die Verantwortliche personenbezogene Daten bei der betroffenen Person.

Erhebt der/die Verantwortliche darüber hinaus ausnahmsweise Daten bei Dritten, wird die betroffene Person ggf. nach den Maßgaben des Art. 14 DSGVO einschließlich der Quellenangabe informiert.

4 Pflichten zur Bereitstellung personenbezogener Daten

Zu a) Es besteht eine gesetzliche Pflicht zur Bereitstellung personenbezogener Daten nach § 60 Abs 1 und 2.

Zu b) Es besteht eine gesetzliche Pflicht zur Bereitstellung personenbezogener Daten für die Erhebung von Elternbeiträgen nach § 97a SGB VIII und § 60 Abs 1 und 2.

5 Datenübermittlungen

Die Verantwortliche übermittelt personenbezogene Daten ausschließlich auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen oder mit Einwilligung der betroffenen Person.

Zu a) Es werden keine Daten an Dritte übermittelt.

Zu b) Es werden die Daten entsprechend der Einwilligungserklärung in der vertraglichen Vereinbarung über die Aufnahme zur Betreuung von Kindern in Kindertagespflege in der Stadt Cottbus/Chóśebuz zur Erfüllung der Aufgaben des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe nach § 17 und § 18 KitaG sowie § 23 SGB VIII intern an die Sachbearbeiterin Elternbeiträge Kindertagespflege übermittelt.

6 Automatisierte Entscheidungsfindung (Profiling)

Es erfolgt keine automatisierte Entscheidungsfindung.

7 Speicherfristen

Die Verantwortliche wird personenbezogene Daten nur so lange speichern, wie dies für die Erreichung des unter Punkt 2 genannten Zwecks erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen eine Speicherung vorschreiben. Dies umfasst folgende Fristen:

Zu a) Die Daten werden nur für die Zeit gespeichert, in denen das Kind die Betreuung in der Kindertagespflege nutzt.

Zu b) Die Daten werden mindestens 5 Jahre mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem Elternbeitragsbescheid bzw. Bescheid zur Festsetzung des Eigenanteils zur Mittagsverpflegung Rechts-kraft erlangt (Art. 5 Absatz 1 lit. e, Art. 17 Absatz 3 lit. e DSGVO i.V.m. § 45 SGB I, § 78 Absatz 3 Nr. 3 StGB) gespeichert. Der Bescheid erlangt seine Rechtskraft wenn er unanfechtbar geworden ist, in Fällen von Rechtsbehelfen mit Unanfechtbarkeit des Rechtsbehelfsverfahrens.

Die Speicherfristen können sich in individuellen Fällen (z.B. bei vollstreckungsunterbrechenden Maßnahmen, Niederschlagungen) verlängern, insbesondere wenn gesetzliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen oder die Daten im konkreten Fall zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen länger erforderlich sind.

8 Betroffenenrechte

Sofern nicht besondere Vorschriften entgegenstehen, werden der betroffenen Person nachfolgende Betroffenenrechte eingeräumt, die (ausg. Punkt 8.5) zweckmäßigerweise bei der unter 1.2 benannten Stelle geltend zu machen sind.

8.1 Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung

Jede betroffene Person hat

  • neben dieser allgemeinen und der ergänzenden Informationen zur Verarbeitungstätigkeit nach Art. 15 DSGVO einen individuellen Auskunftsanspruch über ihre durch die Verantwortliche verarbeiteten personenbezogenen Daten, insb. über deren Inhalt sowie individuelle Angaben zu den Punkten 2 bis 8 dieser allg. Information,
  • nach Art. 16 DSGVO das Recht, von der Verantwortlichen die Berichtigung von unrichtigen oder die Ergänzung von unvollständigen personenbezogenen Daten zu verlangen,
  • den Anspruch, die Verantwortliche zur Löschung der betreffenden personenbezogenen Daten nach Art. 17 DSGVO aufzufordern und
  • unter den Voraussetzungen des Art. 18 DSGVO das Recht, die Einschränkung der Datenverarbeitung zu fordern.

8.2 Widerspruch

Die betroffene Person kann aus Gründen einer besonderen Situation der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zur Aufgabenerfüllung nach Art. 6 (1) lit. e oder f DSGVO widersprechen, sofern die Verantwortliche keine schutzwürdigen Gründe für eine weitere Verarbeitung nachweisen kann.

8.3 Datenübertragbarkeit

Erfolgt die Verarbeitung mithilfe eines automatisierten Verfahrens auf Grundlage einer Einwilligung der betroffenen Person oder zur Erfüllung eines Vertrags, so kann sie die Bereitstellung ihrer Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format bei der Stelle unter 1.2 verlangen.

8.4 Widerrufsrecht

Sofern die Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf der Einwilligung der betroffenen Person beruht, hat sie das Recht, diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die betroffene Person wird mit der Einwilligung über das Widerrufsrecht informiert.

8.5 Beschwerderecht

Jede betroffene Person hat das Recht, sich über Verletzungen des Datenschutzrechts bei nachfolgender Behörde zu beschweren:

Landesbeauftragte für den Datenschutz Brandenburg
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow
Telefon: 033203 356-0, Fax: 033203 356-49
E-Mail: poststelle@lda.brandenburg.de
Internet: www.lda.brandenburg.de

9 Benachrichtigung bei Verletzung des Datenschutzes

Bei Verletzung des Datenschutzes erfolgt durch die Verantwortliche eine Meldung an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde. Hat die Verletzung ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten einer natürlichen Person zur Folge, benachrichtigt die Verantwortliche die betroffene Person darüber.