Informationen zur Datenerhebung nach Art. 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO)

Diese Informationen dienen der Transparenz, wie die Stadt Cottbus/Chóśebuz als öffentlich-rechtlicher Abwasserbeseitigungspflichtiger mit personenbezogenen Daten von Privatpersonen und Unternehmen umgeht. Der Schutz von personenbezogenen Daten genießt einen sehr hohen Stellenwert, deshalb erfolgt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere mit den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO).

Mit den nachfolgenden Informationen geben wir Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und Ihre Rechte aus dem Datenschutzrecht.

Im Folgenden wird die Erhebung von Gebühren bei der Abwasserbeseitigung in der Stadt Cottbus/Chóśebuz sowie die Erhebung von Gebühren, Kanalanschlussbeiträgen und Kostenersatz in den Ortsteilen Roggosen, Sergen, Gablenz, Neuhausen, Groß Döbbern, Klein Döbbern, Groß Oßnig, Koppatz, Laubsdorf, Komptendorf, Frauendorf und Kathlow der Gemeinde Neuhausen/Spree beschrieben. Als Einnahmearten werden der Kanalanschlussbeitrag, die Gebühren für die Abwasserbeseitigung, der Kostenersatz sowie die Verwaltungsgebühren genannt.

Dokument zum Download:

Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung ‧ PDF ‧ 194.63 KByte ‧ 26.05.2021