Richtlinie für die Gewährung einer Zuwendung

1) Die Mittel dürfen ausschließlich für Mikroprojekte, die der Integration, Orientierung und Unterstützung von asylsuchenden und asylberechtigten Menschen mit Wohnsitz in Cottbus dienen.

2) Die Vergabe der Zuwendung erfolgt so, dass die Gelder eine möglichst breite Wirkung entfalten im Stadtteil oder für die Zielgruppe.

3) Die Gelder sind mit einer kurzen Beschreibung des geplanten Einsatzes zu beantragen. Dazu gehören ein Finanzplan und die Benennung von verantwortlichen Personen für Verwendung und Abrechnung.

4) Die Beantragung hat schriftlich zu erfolgen.

5) Die Gelder müssen in der Regel vorfinanziert werden und werden nach Vorlage des Verwendungsnachweises, der Belegliste und der Originalrechnungen beglichen.

6) Die Bestätigung erfolgt durch den Servicebereich Bildung und Integration der Stadtverwaltung Cottbus. Die Entscheidung über die Bewilligung erfolgt durch den Servicebereich Bildung und Integration nach dem 6-Augen-Prinzip. Die Entscheidungen sind nachvollziehbar zu dokumentieren.

7) Verwendungsnachweise mit Sachbericht sind bis spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme bei der Stadtverwaltung Cottbus einzureichen. Stichtag für die Mittelauszahlung ist der 14.12.2020. Später erfolgt keine Ausreichung der Mittel mehr.

8) Förderfähige Ausgaben:

  • Aufwandsentschädigung
  • Honorare
  • Honorare für Leistungen von Mitgliedern gemeinnütziger Vereine sind unzulässig.
  • Honorarverträge müssen schriftlich abgeschlossen werden. Im Vertrag sind zumindest zu regeln: Tätigkeitszeitraum, Leistungsbeschreibung, Höhe des Honorars, Rechnungslegung und Zahlbarmachung, steuerrechtliche Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten.
  • Honorarzahlungen an gegen Entgelt Beschäftigte des Zuwendungsempfängers sind grundsätzlich nicht zuwendungsfähig.
  • keine Personalkosten
  • Material-, Verbrauchs-, Arbeitsmittel
  • Die Höhe orientiert sich an der Projektgröße und Inhalt.
  • Über 500,00 € muss ein detaillierter Finanzplan eingereicht werden.

9) Alle Veröffentlichungen und Verlautbarungen (z.B. Presseerklärungen, Publikationen, Arbeitsmaterialien, Berichte, Ankündigungen, Einladungen) sind mit dem Hinweis „Gefördert mit Mitteln des Bündnisses für Brandenburg“ zu versehen.

Das Logo kann per Mail angefordert werden.

Projektträger: Bündnis für Brandenburg

Antragsformular und Verwendungsnachweis