Warum ist eine neue Grund-Steuer notwendig?

Die Steuer für alle Grund-Stücke wurde bis jetzt mit den Werten aus dem Jahr 1935 berechnet.

Das ist viel zu alt.

Es muss neu berechnet werden.

Wer muss die Grund-Steuer zahlen?

Jeder, der ein Grund-Stück hat.

Jeder, der eine Eigentums-Wohnung hat.

Jeder, der einen Erb-Bau-Vertrag hat.

Jeder, der Acker oder Wald hat.

Was muss ich tun?

Ich muss zum Finanz-Amt eine Erklärung mit vielen Angaben zum Grund-Stück oder meiner Eigentums-Wohnung schicken.

Das muss über das Internet erfolgen.

Jedes Finanz-Amt hat für die Übermittlung der Angaben einen besonderen Weg.

Dieser Weg heißt „Portal“.

Das Portal hat den Namen „ELSTER“.

Dort muss ich einmalig ein Konto für mich anlegen.

Wenn ich das nicht kann, muss ich das Finanz-Amt fragen. Die helfen mir beim Anlegen des Kontos.

Im Finanz-Amt kann ich auch die Erklärung in Papier erhalten und ausnahmsweise auch abgeben.

Die Formulare für die Erklärung finde ich im Internet unter

www.grundsteuer.brandenburg.de .

Welche Angaben muss ich dem Finanz-Amt schicken?

Die Finanz-Ämter haben jedem Eigentümer eines Grund-Stücks oder einer Eigentums-Wohnung einen Brief geschrieben.

Darin steht oben links das Aktenzeichen für mein Grundstück.

Dieses Aktenzeichen muss ich bei dem Antrag verwenden.

Folgende Angaben muss ich dem Finanz-Amt mitteilen:

  • die Adresse
  • Wer dort wohnt
  • Flur und Flur-Stück (aus dem Katasteramt)
  • gesamte Fläche des Grundstücks
  • Boden-Richtwert je Quadratmeter
  • Bau-Jahr des Hauses
  • Anzahl der Garagen
  • Wohn-Fläche des Hauses

Wo finde ich die Angaben zum Grundstück?

Die finde ich unter dieser Adresse im Internet

www.grundsteuer.brandenburg.de

oder

in den Unterlagen für meinen Haus-Bau oder im Grund-Buch.

Bis wann benötigt das Finanz-Amt meine Angaben?

Bis zum 31. Oktober 2022 muss ich die Angaben schicken.

Ich muss die Angaben an das Finanz-Amt meiner Gemeinde schicken.

Wer kann mir helfen?

Steuer-Berater oder Lohnsteuer-Hilfevereine helfen mir.

Ich kann auch die Tel.-Nummer 0331 200 60020 anrufen.

Was passiert dann weiter?

Nach ungefähr 2 Jahren erhalte ich 2 Bescheide vom Finanzamt.

1. einen Grund-Wert-Bescheid

(Wert des Grundstückes am 01.01.2022)

2. einen Grundsteuer-Mess-Bescheid

(der ist die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer meiner Gemeinde ab dem 01.01.2025)

Von der Gemeinde werde ich dann ab dem 01.01.2025 aufgefordert, die neue Grundsteuer zu bezahlen.

Quellen:

  • Faltblatt des Ministeriums für Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg
  • Schreiben des Finanzamtes mit Informationen zur Grundsteuerreform und zur damit verbundenen Erklärungsabgabe

Zum Herunterladen:

Erläuterungen zur neuen Grund-Steuer (in einfacher Sprache) ‧ PDF ‧ 208.21 KByte ‧ 11.07.2022