Die Finanzämter bewerten ab 1. Juli 2022 alle Grundstücke in Deutschland. Diese Neubewertung ist erforderlich, damit Städte und Gemeinden ab 2025 die Grundsteuer nach aktuellen Wertverhältnissen berechnen können. Der Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat die Informationen hierzu in einfacher Sprache verfasst.

Weiterführende Informationen sind unter https://finanzamt.brandenburg.de/fa/de/themen/grundsteuer/ abrufbar.

1Erläuterungen zur neuen Grund-Steuer (in einfacher Sprache) ‧ PDF ‧ 208.21 KByte ‧ 11.07.2022
2Grundsteuerreform ‧ PDF ‧ 1.33 MByte ‧ 11.07.2022