Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) soll es für Menschen mit Behinderungen leichter möglich sein, über sich selbst und ihre Lebensweise bestimmen zu können. Denn welche Unterstützung Menschen wegen ihrer Behinderung bekommen, hängt nun davon ab, was sie benötigen und nicht länger davon, wo sie untergebracht sind. Das ist eine große Veränderung für die Menschen mit Behinderungen aber auch für die Sozialämter, die für die Eingliederungshilfen verantwortlich sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Sozialämtern geben sich große Mühe, die Menschen bestmöglich zu versorgen. Dennoch kann es natürlich auch zu unterschiedlichen Auffassungen oder Streitigkeiten zwischen dem Sozialamt und den leistungsberechtigen Menschen kommen. In solchen Streitfällen hilft die eingesetzte Clearingstelle Brandenburg. Sie vermittelt zwischen beiden Parteien, damit eine gütliche Einigung ohne Rechtsstreit erzielt wird.

Ein Kontakt zur Clearingstelle kann per Post, E-Mail oder Telefon aufgenommen werden.

Post

Clearingstelle bei der Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Henning-von-Tresckow-Str. 2-13
14467 Potsdam

E-Mail

clearingstelle.bthg@msgiv.brandenburg.de

Internet

msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/beauftragte/landesbehindertenbeauftragte/clearingstelle-bundesteilhabegesetz/

Ansprechpartnerinnen

Anja Zauft – Telefon: 0331 866-5037

(Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz)

1Clearing-Stelle Brandenburg ‧ PDF ‧ 1.44 MByte ‧ 11.03.2021
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