Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Damen und Herren Stadtverordnete, liebe Cottbuserinnen und Cottbuser,

Brandenburgs Politik-Regie hat ein neues Theaterstück geschrieben. Die erste Aufführung gab es beim Reformkongress hier in Cottbus, die zweite auf unserem Neujahrsempfang vor einer Woche. Das Stück heißt „Die Sparte Piccolo“. Autorin ist Sabine Kunst, Regie führt Dietmar Woidke, die Dramaturgie übernahm Martin Gorholt. In diesem neuen Kunst-Stück geht es um Geld, um Macht und um Reformen. Es wird in dieser Fassung wohl ein Flop. Davon sind wir Cottbuser jedenfalls überzeugt.

Ministerpräsident Dietmar Woidke war auf dem Reformkongress in Cottbus mit der Ankündigung vorgeprescht, dass das Land künftig den Löwenanteil der Kosten für das Kinder- und Jugendtheater Piccolo übernehmen wolle. Angesichts klammer kommunaler Kassen – Sie haben heute dazu den Haushalt und ein Sparprogramm vorliegen – ist das eine frohe Botschaft. Unser einzigartiges Piccolo-Theater, das im nächsten Monat sein 25-jähriges Bestehen feiert, soll dann eine Sparte des Staatstheaters werden. Die Kassen für diese, nun ja, freundliche Übernahme scheinen prall gefüllt.
Sehr geehrte Stadtverordnete, liebe Cottbuserinnen und Cottbuser, werte Vertreter der Medien, ich wundere mich allerdings ein wenig, dass sich vor allem in der Öffentlichkeit noch immer der naive Glaube hält, das Land Brandenburg handele da völlig uneigennützig. Geht es tatsächlich darum, überregional bedeutsame Einrichtungen finanziell besser auszustatten? Wir sollten ein wenig hinter die Kulissen schauen. Zunächst: Das Piccolo-Theater erhält laut Plan für 2016 aus dem Haushalt der Stadt 468 000 Euro, dazu 157 000 Euro aus dem Finanzausgleichsgesetz, weitere 26 000 Euro für laufende Medienver- und -entsorgung. Das Land steuert 150 000 Euro Zuschuss bei, das Theater selbst erwirtschaftet etwa 152 000 Euro. Staatssekretär Martin Gorholt, neuerdings auch Landratskandidat im Havelland, hat auf unserem Neujahrsempfang vor einer Woche angekündigt, dass das Land künftig 80 Prozent der Kosten für die neue Sparte tragen werde. Wieviel das konkret sein wird, darüber möchte ich nicht orakeln, da eine Angliederung an das Staatstheater für die Piccolo-Beschäftigten beispielsweise eine durchaus wünschenswerte Steigerung ihrer Einkünfte mit sich bringen müsste.
Jedes Bühnenstück ist auch eine Maskerade, davon sollten wir uns aber nicht täuschen lassen. Natürlich klingt es gut, wenn es heißt, die hoch verschuldete Stadt Cottbus müsse weniger bezahlen für ein gleichbleibend gutes Theater. Und über Letzteres wird gewiss trefflich gestritten werden.
In einem aber dürfen wir uns sicher sein: Das Geld, das wir vermeintlich einsparen, ist nichts anderes als die erste Marge der Kreisumlage, die wir künftig an einen Landkreis zu zahlen haben werden. Böse Zungen würden nun sagen, das Vorgehen des Landes hat schon etwas Erpresserisches. Vor solchen Bemerkungen hüte ich meine Zunge. Der Eindruck aber verfestigt sich, dass uns unsere Kreisfreiheit und damit auch ein Stück Cottbuser Identität abgekauft werden soll. Solch ein Handel ist nicht mein Ziel für unsere Stadt.

Natürlich, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, werden wir zu diskutieren und zu streiten haben, wie wir die Zukunft von Cottbus gestalten. Welche Aufgaben haben wir zu erledigen, wie sieht die Finanzierung dafür aus, in welchen Strukturen sind diese Aufgaben effektiv zu leisten? Dazu müssen wir kein Theater aufführen. Wir sehen den Reformbedarf, aber ich wiederhole mich gern: Lassen Sie uns und uns gemeinsam mit der Landesregierung erst über die besten Lösungen beraten, ehe von oben herab Festlegungen und Entscheidungen getroffen werden. Das bisherige Vorgehen zeigt nur, dass es offenbar nicht darum geht, die Stadt Cottbus zu stärken. Wie kann es sonst sein, dass das Land insgesamt 400 Millionen Euro für die Reform verspricht, in diesem Jahr aber Mittel aus dem Finanzausgleichsgesetz für Investitionen beispielsweise in Schule und Hort nicht zur Verfügung stellt? Was der Verlust der Kreisfreiheit bedeuten wird, zeigt sich am Beispiel Piccolo. Eine bessere finanzielle Unterstützung durch das Land ist bereits jetzt möglich. Ansonsten entsteht der Eindruck, da hat nur jemand ein Auge auf die Immobilie geworfen. Ich denke, der Reformkongress, der keiner war, hat zumindest manchem endgültig die Augen geöffnet.

Sehr geehrte Damen und Herren Stadtverordnete,

seit genau einem Jahr gibt es wieder eine Synagoge in Cottbus. Sie wächst mit ihrer Gemeinde nach und nach in die Stadtgesellschaft hinein. Darüber freuen wir uns. Die Synagoge ist mehr als ein Symbol für die Offenheit unserer Stadt, die wir weiter schützen und bewahren müssen. Wir gedenken am heutigen 27. Januar vor allem der Opfer des Nationalsozialismus. Vor 71 Jahren wurde das Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau befreit. Der von Hitler-Deutschland entfesselte Vernichtungskrieg war auf dem Weg zurück zu seinem Ursprung. Gut zwei Wochen später und nur zwei Tage nach Dresden wurde auch Cottbus von alliierten Bombern angegriffen. Etwa 1000 Menschen verloren ihr Leben, Tausende Hab und Gut und Wohnung. Auch dieser Opfer gedenken wir. Wir werden jedoch nicht vergessen, welche Ursachen dieser Angriff hatte. Der 15. Februar ist und bleibt ein Tag unserer Cottbuser Geschichte. Wir wollen keinen Opferkult und schon gar nicht einen Täterkult. Unser geschichtlicher Auftrag ist eine Kultur des Erinnerns, die nicht ausklammert oder verschweigt, die aber auch nicht relativiert oder umdeutet. Wir werden deshalb den 15. Februar sehr bewusst zu einem Tag der Cottbuserinnen und Cottbuser machen. Dazu zählen die stille Andacht in der Lutherkirche ebenso wie die Abhol-Demos und die Kundgebung am Staatstheater oder auch die Aktivitäten in Neu-Schmellwitz, die für dieses Jahr unter dem Dach des Cottbuser Aufbruchs von vielen Partnern geplant sind.

Wir werden uns unser jährliches Gedenken nicht von außen diktieren lassen. Wir sollten Neonazis nicht buchstäblich hinterherlaufen. Auch wenn der 22. April für Cottbus der Tag des Kriegsendes ist – der 15. Februar ist die Mahnung. Unser gemeinsames Eintreten muss jedweden extremistischen Tendenzen und Ansichten gelten. Der Jugendhilfeausschuss hatte sich gestern damit zu beschäftigen, als es um den Jugendförderplan ging. Darüber hinaus muss Demokratie aber auch viel aushalten, und sei es noch so schwer erträglich. Wir werden uns weiter mit Populisten und Vereinfachern auseinanderzusetzen haben. Ich halte das nicht erst seit diesen Tagen für wichtig, in denen neuer Krieg und neue Gewalt weltweit für neue Konflikte und neue Probleme sorgen. Und diese sind längst bei uns angekommen – in Gestalt von Menschen. Die gewaltige Aufgabe der Integration, die da vor uns steht, haben wir hinlänglich beschrieben. Wir müssen ran und arbeiten.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Arbeit erwarten in erster Linie die Cottbuserinnen und Cottbuser von uns. Dass wir nicht untätig sind, dürfte unstrittig sein. Ich habe auf dem Neujahrsempfang das Jahr 2015 bilanziert und die Aufgaben der kommenden Zeit umrissen. Das Wort „untätig“ bekommt jedoch in diesen Tagen einen anderen, einen juristischen Klang.
Wir haben als Rathaus seitens des Verwaltungsgerichtes Cottbus Hinweise erhalten, wie das Gericht zu den noch anhängigen Verfahren in Sachen Altanschließer die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bewertet. Diese führen dazu, dass wir eine einheitliche Lösung für alle Cottbuserinnen und Cottbuser derzeit leider noch nicht weiter verfolgen können.
Das Gericht hat uns signalisiert, dass dort anhängige Verfahren trotz vieler offener Fragen Aussicht auf Erfolg haben würden. Das gilt für die Fälle, deren Beitragsbescheide nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom November 2015 aufgehoben werden müssten. Das führt in diesen Verfahren dazu, in den nächsten Tagen mit der Rückzahlung von Beiträgen zu beginnen. Wir können somit eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg am 11. Februar nicht länger abwarten. Die obergerichtliche juristische Klärung vieler offener Fragen wäre zwar hilfreich, ebenso stehen noch Antworten auf unseren, dem Land Brandenburg übermittelten Fragenkatalog aus. In einem Rundschreiben des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 26. Januar, das uns heute erreicht hat, wird auf die Pflicht verwiesen, in den Fällen Beiträge zurückzuzahlen, in denen die Bescheide noch nicht rechtskräftig sind. Das Innenministerium rät insbesondere, weitere rechtliche Schritte sehr gründlich zu überlegen. Es verweist zudem unter anderem auf den Grundsatz der Abgabengerechtigkeit, wonach die grundsätzliche Belastungsgleichheit aller Abgabepflichtigen im Vordergrund steht. Das Land warnt vor übereilten Zusagen oder Entscheidungen, die im Nachhinein vermeidbare Risiken bedeuten könnten.
Nun aber geraten wir in eine vielfach als ungerecht empfundene Situation:
Ein Teil der Betroffenen kann sich nach Aufhebung der Beitragsbescheide über die Rückzahlung von Beiträgen freuen. Wir sind uns jedoch des politischen Sprengstoffs bewusst, an dem gezündelt wird. Im Vertrauen auf die Rechtmäßigkeit des Handelns der Verwaltung und Gerichte haben viele Betroffene Beiträge gezahlt und auf Rechtsmittel verzichtet. Juristisch betrachtet haben diese Beitragszahler keinen Anspruch auf Aufhebung der Beitragsbescheide und Rückzahlung, mag man dieses Ergebnis auch politisch und moralisch als unhaltbar empfinden. Für diese Menschen bleiben mehr Fragen offen, als es Antworten gibt.

Unser gemeinsames Ziel muss es bleiben, durch sorgfältige Vorarbeit die Fehler der Vergangenheit zu beseitigen und eine tragfähige und gerechte Lösung für alle Beitragszahler zu schaffen. Dazu brauchen wir zunächst juristische Klarheit. Wir brauchen aber auch einen verlässlichen gesetzlichen Rahmen, den das Land Brandenburg vorgeben muss. Und wir brauchen nicht zuletzt eine offene und breite politische Diskussion in der Stadt über die Folgen und Auswirkungen auf die künftige Satzung und sogar den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Die nun beginnende Rückzahlung wird voraussichtlich mehrere Monate umfassen.
Welche konkreten Auswirkungen die Rückzahlung auf künftige Abwassergebühren oder -entgelte hat, kann derzeit nicht abschließend beantwortet werden. In das Abwassernetz muss auch zukünftig investiert werden. Es braucht regelmäßige Wartung, Pflege und Reparatur. Die Kosten dafür sollten künftig alle Verbraucher tragen und nicht nur die, deren Grundstücke zu einem bestimmten Zeitpunkt ans Netz angeschlossen werden oder wurden.
Niemand sollte sich jedoch etwas vormachen lassen: Natürlich gibt es Mittel und Wege, die Gebühren/Entgelte durch politische und fiskalische Entscheidungen stabil zu halten oder nur moderat steigen zu lassen. Dies würde jedoch bedeuten, an anderer Stelle in den städtischen Haushalt einzugreifen und weitere Löcher zu reißen.
Um die Dimension zu verdeutlichen: Allein die Summe der bisher aus den Beiträgen getätigten Investitionen entspricht dem Aufwand, den wir uns pro Jahr für alle freiwilligen Aufgaben leisten. Mancher mag es nun für verlockend halten, Kosten beispielsweise durch die Verlagerung des Piccolo-Theaters zu sparen. Aus meiner Sicht ist das keine Lösung. Sinnvoller wäre es, das Land Brandenburg bekennt sich in Sachen Altanschließer auch zu einer finanziellen Verantwortung. Es steht ihm zudem jederzeit frei, eine ohne Zweifel bedeutende Einrichtung wie das Piccolo-Theater stärker finanziell zu fördern – allerdings ohne Bedingungen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

die Situation ist kompliziert, und es wird großen Diskussionsbedarf geben. Diese Debatte wird vieles andere überlagern. Dennoch möchte ich heute den erfolgreichen Cottbuser Sportlerinnen und Sportlern, den Trainern, Übungsleitern und Ehrenamtlern im Sport meine Hochachtung aussprechen. Hier wird Weltklasse abgeliefert. 24 Medaillen bei Weltmeisterschaften der Elite und Junioren und weitere 19 bei Europameisterschaften sind zu verbuchen. Hinzu kommen 62 deutsche Meistertitel verschiedener Altersklassen. Das lässt hoffen für die olympischen und die paralympischen Spiele in diesem Jahr in Rio de Janeiro. Wir ahnen aber auch, welche Bürde auf den Schultern unserer Sportlerinnen und Sportler lastet. Von ihren Medaillen hängt ab, wie sich beispielsweise die sportliche Infrastruktur in Cottbus entwickeln wird.
Eines unserer wichtigsten und nicht nur sportlichen Aushängeschilder, der FC Energie, feiert am kommenden Sonntag seinen 50. Gründungstag. Hoffentlich startet die Mannschaft gegen Fortuna Köln mit einem Dreier ins neue Jahr. Ein Blick auf die Drittligatabelle verrät, wie dringend die Punkte sind. Über das Punktekonto hinaus bleibt der FCE aber ein Hort der Identifikation mit Cottbus und der Lausitz.
Wir werden in den kommenden Wochen und Monaten die Ausdauer von Athletinnen und Athleten brauchen, ein ausgewogenes Maß an Angriffslust und Verteidigung sowie Mannschaftsgeist und Leidensfähigkeit im Alltag. Das gilt für uns als Stadtverwaltung und für Sie als Stadtverordnete gleichermaßen. Denn unsere Legitimation wird öffentlich in Zweifel gezogen. Das dürfen und wollen wir so nicht stehen lassen. Unsere Arbeit, das möchte ich abschließend nochmals betonen, ist allen Cottbuserinnen und Cottbusern verpflichtet. Gerade auch jenen, die eine schweigende, manchmal auch einfach nur besonnenere Mehrheit bilden.
Lasen Sie uns also gemeinsam, Stadtverwaltung, Stadtverordnete und sachkundige Bürger, im offenen und sachlichen Dialog, mit der nötigen Geduld und Weitsicht die besten Lösungen für Cottbus finden.