Flächennutzungsplan der Stadt Cottbus

Hier stehen die Planzeichnung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans ‧ PDF ‧ 4.77 MByte ‧ 26.05.2011der Stadt Cottbus 2004 und der Erläuterungsbericht ‧ PDF ‧ 805.46 KByte ‧ 27.05.2011 zum Download bereit.

Aufstellungsverfahren - Verfahrensschritte zum Cottbuser Flächennutzungsplan

  • In der Stadtverordnetenversammlung am 27.04.1994 wurde mit der Beschlussvorlage Nr. VI-13/94 auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 BauGB der Aufstellungsbeschluss zur Neubearbeitung des Flächennutzungsplanes der Stadt Cottbus gefasst.
  • Die frühzeitige Bürgerbeteiligung wurde in Form
    • einer öffentlichen Auslegung des Vorentwurfes im Zeitraum vom 12.08. bis zum 13.09.1996 (dazu vorher Bekanntmachung im Amtsblatt und Presseinformationen)
    • der Herausgabe eines Faltblattes zur Bürgerinformation
    • von öffentlichen Bürgerversammlungen im südlichen und nördlichen Bereich der Stadt durchgeführt.
    • Die Träger öffentlicher Belange sowie die benachbarten Ämter bzw. Gemeinden wurden Ende Juli 1996 zur Abgabe einer Stellungnahme zum Vorentwurf aufgefordert.
  • Drei weitere öffentliche Auslegungen des Entwurfes folgten:
    • vom 19.01.1998 bis zum 20.02.1998
    • vom 10.04.2000 bis zum 12.05.2000
    • vom 03.09.2001 bis zum 04.10.2001
  • Im Ergebnis der Abwägung der während der Offenlagen vorgebrachten Hinweise und Anregungen der Bürger und Träger öffentlicher Belange wurden die Entwürfe des Flächennutzungsplanes überarbeitet bzw. geändert.
  • Am 27. 11.2002 wurde der Flächennutzungsplan durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Er liegt gegenwärtig zur Genehmigung beim MSWV vor.
  • Die Genehmigung der oberen Verwaltungsbehörde erfolgte am 10.06.2003.
  • Die Genehmigung wurde am 06.08.2003 ortsüblich bekannt gemacht. Mit erfolgter Bekanntmachung wurde der Flächennutzungsplan rechtswirksam.

Der von der Stadtverordnetenversammlung Cottbus am 27.11.2002 beschlossene Flächennutzungsplan der Stadt Cottbus wurde mit Verfügung der höheren Verwaltungsbehörde vom 10.06.2003 unter Ausnehmen einer Fläche genehmigt. Die im Entwurf des Teilregionalplanes III Lausitz-Spreewald als Eignungsgebiet Windenergie „W 72 Cottbus-Ost“ ausgewiesene, innerhalb der Abbaufläche des Flächennutzungsplanes liegende Fläche wurde von der Genehmigung ausgenommen.

Inzwischen ist ein 1. Änderungsverfahren durchgeführt worden. Südlich des Vattenfall-Standortes wurde gleichzeitig mit der Änderung des Bebauungsplanes „Südeck“ Planungsrecht für die Errichtung eines großflächigen Einzel- und Großhandels geschaffen. Diese 1. Änderung wurde mit der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung am 11.09.2004 rechtswirksam.

Verfahrensschritte zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Cottbus:

  • Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Billigung des Entwurfes und des Erläuterungsberichtes am 24.09.2003
  • öffentliche Auslegung des Entwurfes im Zeitraum vom 23.10. bis zum 26.11.2003
  • Feststellungsbeschluss durch die Stadtverordnetenversammlung am 28.04.2004
  • Die Genehmigung der oberen Verwaltungsbehörde erfolgte am 19.07.2004.
  • Die Genehmigung wurde am 11.09.2004 ortsüblich bekannt gemacht. Mit erfolgter Bekanntmachung wurde die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes rechtswirksam.