Stadtverwaltung Cottbus

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat am 21.12.2022 in öffentlicher Sitzung gemäß § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes "Wohngebiet ehemalige Mentana“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen.

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Cottbus/Chóśebuz in der Planfassung vom 07.02.2022 stellt das Areal als Wohnbaufläche dar.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit einer Gesamtfläche von ca. 2,77 ha umfasst die in der Gemarkung Sandow, Flur 100 gelegenen Flurstücke 147, 150 teilweise, 158, 217, 221 teilweise, 287, 289, 290, 291, 292, 293, 294, 295, 296, 297, 298, 299, 362, 363, 364, 365, 381, 417 teilweise, 436, 711, 724 und 725.

Die Grenzen des Plangebietes werden im Norden durch die Bodelschwinghstraße, im Osten durch den Spielplatz, im Süden durch die Muskauer Straße 4A-4E und im Westen durch die Muskauer Straße gebildet. Im Übrigen ergibt sich der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes aus dem beigefügten Kartenausschnitt.

Planungsziel ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO.

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Die Öffentlichkeit kann sich für den Zeitraum vom 30.01.2023 bis einschließlich 03.02.2023 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern.

Die Unterlagen des Bebauungsplanes „Wohngebiet ehemalige Mentana“ werden nach § 3 Abs. 1 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSIG) im Internet an dieser Stelle zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Während dieser Zeit können zu den Unterlagen Stellungnahmen, Anregungen und Hinweise vorgebracht werden. Diese sind spätestens bis zum 07.02.2023 (Posteingang) an den Fachbereich Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67 in 03044 Cottbus/Chóśebuz zu senden.

Ferner besteht die Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen per E-Mail an die Adresse bauplanung@cottbus.de .

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt ‧ PDF ‧ 47.58 KByte ‧ 31.01.2019 Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches ebenfalls zum Download zur Verfügung steht.

Unterlagen zum Download: