Abgrenzung Geltungsbereich
Abgrenzung Geltungsbereich
Stadtverwaltung Cottbus

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat am 26.10.2022 in öffentlicher Sitzung gemäß § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes "Wohngebiet Dissener Straße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB beschlossen.

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit einer Gesamtfläche von ca. 0,8 ha umfasst die in der Gemarkung Sielow, Flur 5 gelegenen Flurstücke 445 und 447 teilweise.

Die Grenzen des Plangebietes werden im Norden durch eine Waldfläche, im Osten durch die Dissener Straße, im Süden durch das Grundstück Dissener Straße 11 und im Westen durch eine landwirtschaftliche Nutzfläche gebildet. Im Übrigen ergibt sich der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes aus nebenstehendem Kartenausschnitt.

Planungsziel ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO. Es sollen künftig ca. 8 Eigenheimgrundstücke entstehen.

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Die Öffentlichkeit kann sich für den Zeitraum vom 28.11.2022 bis einschließlich 02.12.2022 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern.

Die Unterlagen des Bebauungsplanes „Wohngebiet Dissener Straße, Sielow“ werden nach § 3 Abs. 1 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSIG) im Internet an dieser Stelle zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Während dieser Zeit können zu den Unterlagen Stellungnahmen, Anregungen und Hinweise vorgebracht werden. Diese sind spätestens bis zum 07.12.2022 (Posteingang) an den Fachbereich Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67 in 03044 Cottbus/Chóśebuz zu senden. Ferner besteht die Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen per E-Mail an die Adresse bauplanung@cottbus.de . Die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde wird ausgeschlossen.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt ‧ PDF ‧ 47.58 KByte ‧ 31.01.2019 Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO).

Unterlagen zum Download