Geltungsbereich Bebauungsplan Schwimmende Photovoltaikanlage Cottbuser Ostsee" sowie der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes
Geltungsbereich Bebauungsplan Schwimmende Photovoltaikanlage Cottbuser Ostsee" sowie der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes
Stadtverwaltung Cottbus

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat in ihrer Sitzung am 27.04.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes „Schwimmende Photovoltaikanlage Cottbuser Ostsee“ einschließlich der zugehörigen Begründung in der Fassung vom 28.02.2022 gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplanes. Mit der Durchführung der Bauleitplanverfahren werden die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Errichtung einer großflächigen Floating-PV-Anlage zur umweltgerechten Erzeugung von Strom geschaffen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde im Vergleich zum Aufstellungsbeschluss um einen Erschließungskorridor und einen geringen Anteil Landflächen am östlichen Seeufer erweitert und befindet sich mit einer Größe von ca. 24,35 ha im nordöstlichen Teil des Cottbuser Ostsees. Er schließt die in der Gemarkung Dissenchen, Flur 14 gelegenen Flurstücke 10, 11, 12, 13, 16 und 34 jeweils teilweise mit ein.

Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 28.02.2022 wird mit der zugehörigen Begründung und weiteren umweltbezogenen Informationen öffentlich ausgelegt.Diese öffentliche Auslegung erfolgt auf Grundlage von § 3 Abs. 1 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durch die Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet. Entsprechend werden die vorgenannten Unterlagen vom 31.05.2022 bis einschließlich 01.07.2022 im Internet an dieser Stelle zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Während dieser Zeit können zu den Auslegungsunterlagen Anregungen und Hinweise vorgebracht werden. Diese sind bis spätestens 04.07.2022 (Posteingang) an den Fachbereich Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus zu senden. Ferner besteht die Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen per E-Mail unter der Adresse Bauplanung@Cottbus.de .

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt ‧ PDF ‧ 47.58 KByte ‧ 31.01.2019 Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO).

Die entsprechende amtliche Bekanntmachung sowie die Auslegungsunterlagen stehen hier zum Download zur Verfügung: