Plangebiet "Energieacker Cottbuser Ostsee"
Plangebiet "Energieacker Cottbuser Ostsee"
Stadtverwaltung Cottbus

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat in ihrer Sitzung am 30.03.2022 den Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) einschließlich der zugehörigen Begründung in der Fassung von Januar 2022 gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Die Änderung des FNP erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Energieacker Cottbuser Ostsee“ gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Mit der Durchführung der Bauleitplanverfahren werden die planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage mit einer Größe von 12,4 ha geschaffen.

Der räumliche Geltungsbereich der FNP-Änderung schließt die in der Flur 12 der Gemarkung Dissenchen gelegenen Flurstücke 23, 24, 29 und 41 jeweils nur teilweise mit einer Gesamtfläche von ca. 14,6 ha ein. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

Im Norden: Landwirtschafts- und Wiesenflächen
Im Osten: Wald- und Landwirtschaftsflächen
Im Süden: Waldflächen
Im Westen: Trasse der ehemaligen Kohlebahn

Die gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgeschriebene öffentliche Auslegung wird bedingt durch die COVID-19-Pandemie auf Grundlage von § 3 Abs. 1 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durch die Veröffentlichung der FNP-Änderung in der Fassung vom Januar 2022 mit der zugehörigen Begründung und weiteren wesentlichen umweltbezogenen Unterlagen im Internet ersetzt.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt ‧ PDF ‧ 47.58 KByte ‧ 31.01.2019 Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO).

Die entsprechende amtliche Bekanntmachung sowie die Auslegungsunterlagen stehen hier zum Download zur Verfügung: