Stadtverwaltung Cottbus

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat am 23.06.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans „Schwimmende Photovoltaikanlage Cottbuser Ostsee“ und die damit verbundene Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Errichtung einer schwimmenden Photovoltaikanlage im östlichen Bereich des künftigen Cottbuser Ostsees schaffen.Sein räumlicher Geltungsbereich beläuft sich auf ca. 21,8 ha (ca. 420 x 520 m) und schließt die in der Gemarkung Dissenchen, Flur 14 gelegenen Flurstücke 10, 11, 12, 13, 16 und 34 jeweils teilweise mit ein. Die östliche Grenze des Geltungsbereiches verläuft in einer Entfernung von ca. 330 m vom östlichen Seeufer.Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planaufstellung sowie deren voraussichtlichen Auswirkungen unterrichtet werden und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung erhalten.

Auf Grundlage von § 3 Abs. 1 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSIG) wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch die Veröffentlichung der Planungsdokumente im Internet ersetzt.

Diese werden im Zeitraum vom 01.11.2021 bis einschließlich 07.11.2021 an dieser Stelle zur Einsichtnahme bereitgestellt. Während dieses Zeitraums können zu den Unterlagen Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind spätestens bis 10.11.2021 (Posteingang) an den Fachbereich Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67 in 03044 Cottbus zu schicken. Ferner besteht die Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen per E-Mail an die Adresse: Bauplanung@cottbus.de .Die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde wird ausgeschlossen.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG).Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches ebenfalls zum Download zur Verfügung steht.

Unterlagen zum Download: