Geltungsbereich Plangebiet
Geltungsbereich Plangebiet
Stadtverwaltung Cottbus

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat am 28.10.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. N/33/118 „Saspow Grünstraße“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt für die Stadt Cottbus/Chóśebuz vom 21.11.2020 bekannt gemacht.

Ziel der Planaufstellung ist die Schaffung von Baurecht für ein Wohngebiet mit Einzelhausbebauung, das sich an einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil anschließt. Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 1,6 Hektar.

Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planaufstellung sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet werden. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Bedingt durch die COVID-19-Pandemie wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. N/33/118 „Saspow Grünstraße“ in der Fassung vom Oktober 2021 einschließlich seiner Begründung zum Zweck der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit§ 3 Abs. 1 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSIG)für den Zeitraum vom 08.11.2021 bis einschließlich 17.11.2021 im Internet an dieser Stelle zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Während dieser Zeit können zu den Unterlagen Stellungnahmen, Anregungen und Hinweise vorgebracht werden. Diese sind spätestens bis zum 19.11.2021 (Posteingang) an den Fachbereich Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67 in 03044 Cottbus/Chóśebuz zu senden. Ferner besteht die Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen per E-Mail an die Adresse bauplanung@cottbus.de . Die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde wird ausgeschlossen.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbin-dung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG).Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches ebenfalls zum Download zur Verfügung steht.

Unterlagen zum Download: