Geltungsbereich B-Plan Gallinchen Grenzstraße - Wohngebiet 2
Geltungsbereich B-Plan Gallinchen Grenzstraße - Wohngebiet 2
Stadtverwaltung Cottbus

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat am 29.09.2021 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „Grenzstraße - Wohngebiet 2“ in der Fassung vom Juli 2021 sowie die zugehörige Begründung gebilligt und beschlossen, vorstehende Planungsdokumente gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer von mindestens 30 Tagen öffentlich auszulegen.

Der Bebauungsplan soll die Zulässigkeitsvoraussetzungen für ein allgemeines Wohngebiet mit ca. 22 Einfamilienhäusern schaffen sowie den wertvollen Waldbestand planungsrechtlich sichern. Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 4,3 Hektar und schließt die in der Flur 1 der Gemarkung Gallinchen gelegenen Flurstücke 801 (tlw.), 803 und 812 (tlw.) ein.

Die gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgeschriebene öffentliche Auslegung wird bedingt durch die COVID-19-Pandemie auf Grundlage von § 3 Abs. 1 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durch die Veröffentlichung des Entwurfes des Bebauungsplanes in der Fassung vom Juli 2021 mit der zugehörigen Begründung und weiteren wesentlichen umweltbezogenen Unterlagen im Internet ersetzt.

Dementsprechend werden die vorgenannten Dokumente vom 01.11.2021 bis einschließlich 03.12.2021 im Internet an dieser Stelle zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Während dieser Zeit können zu den Auslegungsunterlagen Anregungen und Hinweise vorgebracht werden. Diese sind bis spätestens 06.12.2021 (Posteingang) an den Fachbereich Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus/Chóśebuz zu senden. Ferner besteht die Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen per E-Mail an die Adresse bauplanung@cottbus.de . Die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde wird auf Grundlage von § 4 Plan-SiG ausgeschlossen.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches unten zum Download zur Verfügung steht.

Unterlagen zum Download: