Stadtverwaltung Cottbus

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat am 24.06.2020 in öffentlicher Sitzung gemäß § 1 Absatz 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Absatz 1 Satz 1 BauGB beschlossen, für das im Übersichtsplan gekennzeichnete Gebiet, östlich des künftigen Cottbuser Ostsees, einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Energieacker Cottbuser Ostsee“ aufzustellen und das Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans für diesen Teilbereich einzuleiten.

Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage als Kombinationsprojekt in einem Windeignungsgebiet geschaffen werden.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Energieacker Cottbuser Ostsee“ einschließlich seiner Begründung sowie der Vorentwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplans einschließlich Begründung, in der jeweiligen Fassung vom Dezember 2020, wird zum Zweck der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB für den Zeitraum vom 03.05.2021 bis einschließlich 10.05.2021 an dieser Stelle zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Während dieser Zeit können zu den Unterlagen Stellungnahmen vorgebracht werden. Diese sind spätestens bis 10.05.2021 (Posteingang) an den Fachbereich Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67 in 03044 Cottbus zu schicken. Ferner besteht die Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen per E-Mail an die Adresse: Bauplanung@cottbus.de

Bitte beachten Sie unsere beigefügten Hinweise zum Datenschutz.

Die Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung stehen hier zum Download zur Verfügung: