Aufgaben des Fachbereiches
Im Land Brandenburg gibt es für den Bereich Schule geteilte Zuständigkeiten:
Für die inneren Schulangelegenheiten ist das Schulamt zuständig und für die äußeren Schulangelegenheiten ist der Schulträger verantwortlich.
Der Fachbereich Schulen (FB 40) als öffentlicher Schulträger ist ein wichtiger Bestandteil zur Realisierung der organisatorischen, technischen und finanziellen Rahmenbedingungen für die notwendigen Bildungsangebote an den Cottbuser Schulen zur Sicherung von Unterricht und Erziehung auf Grundlage des Brandenburgischen Schulgesetz.
Wesentliche Aufgaben des Schulträgers sind z. Bsp.:
- Errichtung von Schulen
- Bereitstellung der Personalkosten sowie Einstellung des nicht lehrenden Personals ( Schulsachbearbeiter,…)
- Bereitstellung der finanziellen Mittel für die räumliche und sächliche Ausstattung der Schulen (z. B. Ausstattungsmobiliar, Unterrichtsmittel, IT-Technik)
- Festlegung des Schulbezirks
- Entscheidung über die Verwendung von Schulräumen und -flächen
Kontakte im Fachbereich 40
Verwaltung | 0355 612-2466 |
DigitalPakt | 0355 612-2467 |
IT an Schulen | 0355 612-3465 oder 0355 612-2463 |
Unterkunft und Verpflegung | 0355 612-2483 |
Schülerspeisung | 0355-612-2466 |
Schulumlage | 0355 612-2478 |
Bildungs- und Schulentwicklung | 0355 612-2465 |
Schulorganisation | 0355 612-2464 |
Fördermittel | 0355 612-2771 |
Allgemeine Informationen
Karl-Marx-Str. 67
03044 Cottbus