Das Jobcenter Cottbus ist an die Weisungen bzw. fachlichen Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit und an die Verwaltungsvorschriften der Stadt Cottbus in der Umsetzung des Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) gebunden.

Zentrale Weisungen und Hinweise der Bundesagentur für Arbeit

Geschäftsanweisungen:

Konzepte

Weitere Richtlinien unserer Arbeit