Jobcenter Cottbus

Einmalzahlungen, Sofortzuschläge, Kinderbonus…

Im Juli sind eine ganze Reihe von Sonderzahlungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene angekündigt, die Leistungen der Familienkasse bzw. des Jobcenters beziehen.

Einen Überblick über die Sonderzahlungen erhalten Sie hier:

Einmalzahlung 2022

Nach § 73 SGB II erhalten Leistungsberechtigte, die für den Monat Juli 2022 Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben und deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 1 (Alleinstehende und Alleinerziehende) oder 2 (volljährige Partner) richtet, als Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro.

Diese muss nicht beantragt werden und wird automatisch Ende Juli 2022 ausgezahlt.

Kinderbonus 2022

Der Kinderbonus 2022 beträgt 100 Euro pro Kind und wird für jedes Kind gezahlt, für das im Jahr 2022 mindestens in einem Monat Anspruch auf Kindergeld besteht. Die Auszahlung erfolgt wenige Tage nach der regulären Kindergeldzahlung im Juli 2022.

Der Kinderbonus wird bei den Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), nicht als Einkommen berücksichtigt und muss nicht beantragt werden.

Monatlicher Sofortzuschlag

Nach § 72 SGB II haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Anspruch auf Bürgergeld haben, dem ein Regelbedarf nach den Regelbedarfsstufen 3, 4, 5 oder 6 (Kinder im Alter von 0 - 17 und 18 - 24 Jährige im Haushalt der Eltern) zu Grunde liegt zusätzlich Anspruch auf einen monatlichen Sofortzuschlag von 20 Euro.

Dies gilt auch für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die nur einen Anspruch auf eine Bildungs- und Teilhabeleistung haben oder nur deshalb keinen Anspruch auf Bürgergeld haben, weil im Rahmen der Prüfung der Hilfebedürftigkeit Kindergeld berücksichtigt wurde (§ 11 Absatz 1 Satz 5).

Der Sofortzuschlag muss nicht beantragt werden und wird erstmalig für den Monat Juli 2022 bis zur Einführung der Kindergrundsicherung erbracht.