Bei speziellen Entwicklungsproblemen des Kindes, die eine klinisch- psychologische bzw. neuropsychologische Diagnostik erfordern und oder für die die Erhebung einer psychologischen Diagnose für das Feststellungsverfahren im Rahmen der Einschulung notwendig ist, erfolgt eine Kooperation u.a. mit den Familien- und Erziehungsberatungsstellen und / oder dem SPZ.