Die Erstberatung bietet den Eltern und anderen Bezugspersonen die Möglichkeit, sich mit dem Thema Frühförderung in der konkreten Situation mit ihrem Kind auseinanderzusetzen.

Die Erstberatung bietet dem Berater die Möglichkeit, sensibel die Situation der Eltern und des Kindes zu erfassen, auf die Bedürfnisse der Eltern einzugehen und diese in das Beratungskonzept zu integrieren. Um ein vertrauensvolles Verhältnis aufzubauen, kann die Erstberatung in der häuslichen Umgebung, aber auch in der Interdisziplinären Frühförder- und Beratungsstelle, in der Kindertagestätte oder in einer anderen Tages- und Betreuungseinrichtung stattfinden.

In der Erstberatung erfolgt die Abklärung des Anliegens der Eltern. Weiterhin werden die Eltern über die Arbeitsweise sowie die Förder- und Therapiemöglichkeiten der Interdisziplinären Frühförder- und Beratungsstelle oder anderer Frühförderangebote informiert (Auftragsklärung). Die Aufnahme anamnestischer Daten einschließlich der Schweigepflichtentbindung bereitet die interdisziplinäre Eingangsdiagnostik vor. Die Anamnese kann je nach Gesprächsverlauf mit den Eltern durch eine andere Profession (Arzt, Therapeut, Pädagoge) fortgeschrieben werden. Die Sozialanamnese verbleibt als Dokumentation in der Interdisziplinären Frühförder- und Beratungsstelle.