Die in Rechtsvorschriften festgelegte Amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung ist eine hoheitliche Aufgabe und wird im Cottbuser Stadtgebiet durch den Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelüberwachung wahrgenommen. Sie muss durch den für das Schlachttier Verfügungsberechtigten angemeldet werden und ist gebührenpflichtig.
Die Untersuchung bei Hausschlachtungen (Fleischbeschau) wird dann durch einen unserer amtlichen Tierärzte / Fachassistenten vor Ort durchgeführt.
Die Untersuchungspflicht gilt für alle Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen, also auch für Lämmer und Kälber.

Hinweise

Die Anmeldung zur Hausschlachtung sollte 5 Tage vorher erfolgen und kann telefonisch unter der u. g. Tel.-Nr. erfolgen. Sie sollte folgende Angaben beinhalten:

  • Tierart und Anzahl
  • Zeit der Schlachtung
  • Name des Anmeldenden bzw. Tierhalter
  • Anschrift/Ort der Schlachtung
  • Telefon-Nr. für Rückfragen

Beachten Sie hierzu unsere Merkblätter.

Die Untersuchungen von Wildproben auf Trichinen werden an jedem Montag, Mittwoch und Freitag (bei Feiertagen gelten gesonderte Regelungen) in unserem Labor durchgeführt. Die Proben sollten jeweils bis 09:30 Uhr abgegeben oder telefonisch angemeldet werden.

Allgemeine Informationen

Ansprechpartner
Fachbereichssekretariat
Anschrift
Landkreis Spree-Neiße - Kreishaus
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz),
Telefon
03562 986-18 301
Fax
03562 986-18 388