Am 11. September 2022 wählen die Einwohner der Stadt Cottbus ihre neue Ober-Bürger-Meisterin oder ihren neuen Ober-Bürger-Meister.

Damit bestimmen sie, wer die Stadt Cottbus leiten soll.

Die Wahl findet aller 8 Jahre statt.

Der Ober-Bürger-Meister arbeitet im Rathaus.

Er:

  • ist verantwortlich für die Stadt und vertritt sie bei wichtigen Treffen.
  • ist Mitglied der Stadt-Verordneten-Versammlung.
  • leitet die Stadt-Verwaltung und städtische Unternehmen.

Wer darf wählen?

Sie dürfen wählen, wenn sie:

  • am Wahltag 16 Jahre alt sind,
  • die deutsche Staats-Angehörigkeit

oder

  • aus einem Mitglieds-Staat der Europäischen Union wie Polen oder Frankreich sind

und

  • in der Bundes-Republik ihren ständigen Wohnsitz odergewöhnlichen Aufenthalts-Ort haben

und

  • in Cottbus wohnen.

Wichtig, sie dürfen nicht vom Wahl-Recht ausgeschlossen sein!

Wenn sie wählen dürfen, stehen sie im Wähler-Verzeichnis. Auf dieser Liste stehen alle Personen, die wählen dürfen.

Wer darf gewählt werden?

Es dürfen Personen als Ober-Bürger-Meisterin oder Ober-Bürger-Meister gewählt werden, die:

  • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind

und

  • die deutsche Staats-Angehörigkeit

oder

  • aus einem Mitglieds-Staat der Europäischen Union wie Polen oder Frankreich sind

und

  • in der Bundes-Republik ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen
  • Aufenthalts-Ort haben

und

  • für den Staat arbeiten dürfen und

Wichtig, sie dürfen nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein!

Die Wahl

Die Wahl muss folgende Punkte erfüllen:

(1) Die Wahl ist frei: Sie dürfen wählen, wen Sie möchten.

(2) Die Wahl ist gleich: Jede Stimme zählt gleich viel.

(3) Die Wahl ist geheim: Niemand darf zuschauen, wen sie wählen.

(4) Die Wahl ist allgemein: Jeder, der wahlberechtigt ist, darf wählen.

(5) Die Wahl ist unmittelbar: Sie wählen die Kandidatin oder den Kandidatendirekt.

Wahlbenachrichtigung

Sie bekommen vor der Wahl einen Brief,

Das ist die Wahl-Benachrichtigung.

Darin steht:

  • wann die Wahl ist,
  • wo sie wählen können (das ist das Wahl-Lokal) und
  • ob das Wahl-Lokal barrierefrei ist.

Wählen im Wahl-Lokal

Wahl-Tag ist Sonntag, der 11. September 2022.

Von 8 Uhr bis 18 Uhr können sie in ihrem Wahl-Lokal wählen.

Oft ist das Wahl-Lokal in einer Schule.

In den Wahl-Lokalen sitzen Wahl-Helferinnen und Wahl-Helfer.

Denen zeigen sie bitte Ihre Wahl-Benachrichtigung und ihren Personal-Ausweis oder Reise-Pass.

Wenn Sie Ihre Wahl-Benachrichtigung nicht mithaben, reicht auch ihr Personal-Ausweis oder Ihr Reise-Pass.

Den Wahl-Helfer geben ihnen einen Stimm-Zettel.

Mit dem Stimm-Zettel gehen sie in die Wahl-Kabine.

Das ist ein Tisch mit Wänden.

Darin kann niemand sehen, wen sie wählen.

Auf dem Stimm-Zettel stehen alle Personen, die Ober-Bürger-Meisterin oder Ober-Bürger-Meister werden wollen.

Setzen sie neben der Person, die sie wählen möchten, ein Kreuz.

Bitte machen sie nur ein Kreuz, sonst ist ihr Stimm-Zettel nicht gültig.

Danach falten sie den Stimm-Zettel so zusammen, dass niemand ihr Kreuz sehen kann.

Gehen Sie mit ihrem Stimm-Zettel zur Wahl-Urne.

Das ist ein Behälter mit einem Schlitz.

Stecken Sie Ihren Stimm-Zettel gefaltet dort hinein. Damit haben sie gewählt.

Hinweis:

  • Sie können sich beim Wählen von einer Freundin oder einem Freund helfen lassen.
  • Sie können auch die Wahl-Helfer um Hilfe bitten.
  • Trotzdem dürfen nur sie selbst entscheiden, wen sie wählen!

Barrierefreiheit

Jeder soll wählen können, auch wenn er Hilfe benötigt.

Menschen mit Seh-Behinderung können zum Beispiel eine Wahl-Schablone nutzen.

Die Schablone wird von einem Verein für Blinde ausgegeben.

Außerdem können Menschen mit Seh-Behinderung eine Freundin oder einen Freund mit in die Wahl-Kabine nehmen.

Leider sind noch nicht alle Wahl-Lokale barrierefrei.

Auf der Wahl-Benachrichtigung steht, ob ihr Wahl-Lokal barrierefrei ist.

Sie können in ein barrierefreies Wahl-Lokal gehen, wenn das nicht der Fall ist.

Dazu brauchen Sie einen Wahl-Schein.

Brief-Wahl

Wenn Sie nicht zum Wahl-Lokal kommen können oder möchten, ist eine Brief-Wahl möglich.

Zum Beispiel, wenn:

  • sie am 11. September 2022 im Urlaub sind oder
  • sie nicht in den Wahl-Raum kommen können.

Wichtig: Die Brief-Wahl müssen Sie beantragen.

Füllen sie den Antrag, welcher sich auf der Rück-Seite der

Wahl-Benachrichtigung befindet aus und unterschreiben sie ihn.

Nur dann ist der Antrag gültig.

Sie können sich beim Ausfüllen helfen lassen.

Schicken sie den Antrag in einem Brief-Umschlag an das Wahl-Amt.

Die Adresse steht auf der Wahl-Benachrichtigung.

Sie erhalten die Wahl-Unterlagen mit der Post.

Zu den Wahl-Unterlagen gehören:

  • ein Stimm-Zettel,
  • ein Stimm-Zettel-Umschlag,
  • ein Wahl-Schein und
  • ein Wahl-Brief-Umschlag und eine Erläuterung.

Zum Ablauf der Brief-Wahl:

Kreuzen sie auf dem Stimm-Zettel an, wen sie wählen möchten.

Dann stecken sie den Stimm-Zettel in den Stimm-Zettel-Umschlag.

Kleben Sie ihn zu und schreiben Sie bitte nichts drauf!

Auf dem Wahl-Schein müssen Sie unterschreiben.

Hier steht als Überschrift „Versicherung an Eides statt“.

Mit Ihrer Unterschrift bestätigen sie, dass sie den Stimm-Zettel selbst angekreuzt haben.

Wenn ihnen jemand beim Ausfüllen geholfen hat, muss diese Person unterschreiben.

Hinweise:

Nur sie allein dürfen entscheiden, wen sie wählen.

Das gilt auch, wenn ihnen jemand beim Ausfüllen hilft.

Stecken sie den Stimm-Zettel-Umschlag und den Wahl-Schein in den Wahl-Brief-Umschlag.

Dann kleben sie den Wahl-Brief zu.

Auf dem Wahl-Brief steht eine Adresse.

Sie müssen den Brief jetzt nur noch in einen Brief-Kasten stecken.

Sie brauchen keine Brief-Marke auf den Wahl-Brief kleben.

Der Brief muss schnell zur Post gebracht werden, damit er pünktlich ankommt.

Sie können den Brief auch bei der Wahl-Behörde an folgender Stelle abgeben:

Stadtverwaltung Cottbus
Wahl-Behörde
Fach-Bereich Bürger-Service / Wahl-Büro
Karl-Marx-Str. 69, 03044 Cottbus

Wer hat die Wahl gewonnen?

Die Wahl-Lokale schließen am Wahl-Tag um 18 Uhr.

Die Stimm-Zettel werden aus der Wahl-Urne geholt und die Stimmen durch die Wahl-Helferinnen und Wahl-Helfer gezählt.

Das wird in allen Wahl-Lokalen gemacht.

Auch die Stimmen aus den Wahl-Briefen werden gezählt.

Ein Kandidat hat gewonnen, wenn er die absolute Mehrheit hat.

Dafür muss er mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten.

Dann ist die Wahl durch diese Person gewonnen.

Hat niemand die absolute Mehrheit erreicht, gibt es eine Stich-Wahl.

Das heißt, es wird noch einmal gewählt.

Dann können sie am 9. Oktober 2022 wieder in ihr Wahllokal gehen.

Wenn sie bei dem Antrag auf Briefwahl-Unterlagen angegeben haben, dass sie auch zur Stich-Wahl Brief-Wahl-Unterlagen haben möchten, sendet ihnen das Wahl-Amt wieder die Unterlagen zu.

Stich-Wahl

Bei der Stich-Wahl kann man zwischen den beiden Kandidaten wählen, die bei der Haupt-Wahl die meisten Stimmen erhalten haben.

Die Wahl gewinnt nun, wer die meisten gültigen Stimmen bekommt.

Alle Stimmen aus den Wahl-Lokalen und der Brief-Wahl müssen gezählt werden.

Dann steht fest, wer neue Ober-Bürger-Meisterin oder neuer Ober-Bürger-Meister ist.


Quellen:

  1. Landeshauptstadt Dresden Bürgeramt, Amt für Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Protokoll
  2. Bekanntmachung des Wahlleiters vom 23.03.2022 im Amtsblatt Nr. 4 vom 26.03.2022

Informationen zum Herunterladen