Aufgaben der Beteiligungsverwaltung
Auf der Grundlage des § 98 BbgKVerf handelt die Beteiligungsverwaltung im Auftrag des Gesellschafters Stadt Cottbus/Chóśebuz. Sie ist Ansprechpartner und Berater für die Stadtverordnetenversammlung, die Unternehmen, den Gesellschaftervertreter der Stadt Cottbus/Chóśebuz und die Aufsichtsratsmitglieder.



Der Beteiligungsverwaltung obliegt dabei u. a.
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Konzeptionelle Entwicklung und Pflege der städtischen Standards im Rahmen ihrer Zuständigkeiten, dies gilt insbesondere für die Beteiligungsrichtlinie einschließlich der Anlagen 1 –3
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Beteiligungscontrolling im Rahmen der Beteiligungsrichtlinie
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Erstellung des jährlichen Beteiligungsberichtes
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Führung der Beteiligungsakte
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Kontrolle und Einhaltung der Vorschriften des Teil 1, Kapitel 3, Abschnitt 3 der BbgKVerf