Stand: 22.09.2022

1. Ankunft mit dem Zug in Cottbus – wie weiter?

Geflüchtete aus der Ukraine, die über Cottbus reisen, werden gebeten, mit anderen Zügen weiterzureisen. Diese können sich über den DB Infoschalter im Bahnhof über weitere Verbindungen informieren. Eine medizinische Versorgung, Verpflegung und Beratung gibt es aktuell nicht. Weitere Informationen finden Sie unter Punkt 2 „Aufnahme und Registrierung“.

2. Aufnahme und Registrierung (geändert am 13.01.2023)

Ukrainerinnen und Ukrainer, die keine Sozialleistungen beanspruchen wollen, müssen sich zunächst nicht ausländerrechtlich registrieren lassen, da sie sich 90 Tage visafrei in der BRD aufhalten dürfen. Drittstaatler aus der Ukraine, die einen legalen unbefristeten Aufenthalt in der Ukraine hatten, sind diesen Personen gleichgestellt. Hier muss keine Registrierung in der Zentrale Ausländerbehörde (ZABH) erfolgen.

Personen aus Drittstaaten mit befristeten Aufenthaltstiteln in der Ukraine und Personen ohne Ausweisdokumente müssen sich zwingend in der Zentralen Ausländerbehörde (ZABH) des Landes Brandenburg melden.

Ankommende aus der Ukraine, welche Sozialleistungen beanspruchen möchten, müssen sich ebenfalls zwingend in der Zentralen Ausländerbehörde (ZABH) melden, da im Bundesland Brandenburg wieder das reguläre Aufnahmeverfahren von geflüchteten Menschen greift. Neu ankommende Vertriebene aus der Ukraine, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, haben sich somit unverzüglich in die Erstaufnahmeeinrichtung der Zentralen Ausländerbehörde in Eisenhüttenstadt zu begeben. Dort erfolgt die ausländerrechtliche Registrierung und Klärung zum weiteren Aufenthalt.

Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (ZABH)
Poststraße 72
15890 Eisenhüttenstadt

Nach der Erstregistrierung von Neuankommenden bei der ZABH, fragt die ZABH die Aufnahmebereitschaft bei der Stadt Cottbus/Chóśebuz an, insofern bei den Geflüchteten ein persönlicher Bezug/ Anknüpfungspunkt zur Stadt Cottbus/Chóśebuz besteht. Die persönliche Kontaktaufnahme zur Klärung des Aufenthalts mit dem Fachbereich Soziales (Sozialamt) oder der Ausländerbehörde der Stadt Cottbus/Chóśebuz wird daher erst notwendig, wenn Sie durch die ZABH der Stadt Cottbus/Chóśebuz bereits zugewiesen wurden.

Die direkte Aufnahme und Versorgung von neu ankommenden Vertriebenen erfolgt somit grundsätzlich nicht mehr durch die Stadt Cottbus/Chóśebuz.

3. Unterbringung/Wohnung

Wer bisher noch privat beherbergt wird und seine Wohnsituation ändern möchte oder muss, wendet sich bitte an den Fachbereich Soziales über die E-Mail Ukraine@cottbus.de .

Grundsätzlich ist die Stadt nach dem Landesaufnahmegesetz für die Unterbringung von zugewiesenen/ verteilten ukrainischen Geflüchteten zuständig und stellt Unterbringungsplätze im Rahmen von Sachleistungen zur Verfügung. Es besteht somit die Möglichkeit, entsprechend der Größe der Bedarfsgemeinschaft eine Wohneinheit in den öffentlich-rechtlichen Unterkünften zur Verfügung gestellt zu bekommen. Hierbei handelt es sich in der Regel um Wohnverbünde (mehrere Mietwohnungen in einem Objekt) und nicht um Gemeinschaftsunterkünfte. Der Wohnraum der Stadtverwaltung ist dabei vorranging in Anspruch zu nehmen.

Wenn aufgrund einer besonderen Fallkonstellation keine passende öffentlich-rechtliche Unterkunft vorhanden ist, können sich Personen einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) unabhängig von der Art des Leistungsanspruches (SGB II, XII oder AsylbLG) Exposés bei Cottbuser Vermietern einholen und diese dem jeweils zuständigen Leistungsträger zur Angemessenheitsprüfung vorlegen. Bitte beachten Sie, dass ohne eine Zustimmung des zuständiges Leistungsträgers Unterkunftskosten nicht oder nicht in voller Höhe übernommen werden.

Wer erwägt, nur vorübergehend in Cottbus/Chóśebuz zu bleiben, sollte sich bewusst sein, dass ein Mietvertragsabschluss längerfristige Pflichten nach sich zieht. Mit Wegzug aus Cottbus/Chóśebuz endet auch der Sozialleistungsbezug. Danach anfallende Unterkunftskosten gehen zu Lasten des Mieters.

3.1 Umzug nach Cottbus oder in eine andere Kommune/Stadt

Der Zuzug innerhalb von Brandenburg in eine Kommune der Wahl, ist aufenthaltsrechtlich nur dann erlaubt, wenn die Aufenthaltserlaubnis (AE) nach § 24 AufenthG erteilt wurde. Dafür genügt auch die vorläufige Bescheinigung über die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis oder eben dann die fertige elektronische Aufenthaltskarte. Dagegen haben sich Inhaber*innen einer Fiktionsbescheinigung noch bis zur Erteilung der AE in dem ihnen zugewiesenen Landkreis aufzuhalten und dort ihren Wohnsitz zu nehmen.

Der Umzug nach Cottbus ist also nur dann möglich, wenn

  • eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG bereits erteilt worden ist (Fiktionsbescheinigung genügt nicht)

  • man seinen Wohnsitz bereits im Bundesland Brandenburg hat

Wenn diese beiden Bedingungen erfüllt sind, kann man auch ohne Zustimmung einer Behörde frei in Brandenburg umziehen, sich Wohnraum suchen und sich in einem neuen Jobcenter anmelden.

WICHTIG:

Wenn man eine Aufenthaltserlaubnis in einem anderen Bundesland (z.B. Berlin) erhalten hat, ist man verpflichtet seinen Wohnsitz für 3 Jahre dort zu nehmen. Davon wird nur in besonderen Einzelfällen abgewichen (Zuzug zur Kernfamilie Ehefrau, Ehemann, minderjähriges Kind) oder Arbeitsvertrag/ Ausbildungsvertrag in Cottbus. Die Streichung der Wohnsitzauflage ist in solchen Fällen bei der Ausländerbehörde des bisherigen Wohnortes zu beantragen.

4. Beantragung von und Anspruch auf Sozial- und Krankenhilfeleistungen

Um Sozialleistungen und medizinische Versorgung in der Stadt Cottbus/Chóśebuz in Anspruch zu nehmen, bedarf es zunächst zwingend einer Erstregistrierung in der Zentralen Ausländerbehörde und eine Zuweisung nach Cottbus/Chóśebuz (siehe Punkt 2). Ist die Erstregistrierung erfolgt und es liegt eine Zuweisung nach Cottbus/Chóśebuz vor, melden Sie sich im Sozialamt unter: Ukraine@cottbus.de zur Antragstellung.

Für die medizinische Versorgung ist ein Krankenbehandlungsschein des Sozialamtes notwendig.

Die Vertriebenen (bzw. deren Begleiter) melden sich bitte über die E-Mail Adresse: Ukraine@cottbus.de mit ihrem Namen sowie Geburtsdatum und teilen mit, welcher Arzt (Hausarzt, Zahnarzt, etc.) aufgesucht werden muss. Für die Behandlung bei Fachärzten teilen Sie uns bitte auch den bereits vereinbarten Termin mit.

Wir kontaktieren Sie und geben Ihnen spätestens für den nächsten Tag einen Termin zur Abholung des Behandlungsscheines oder senden Ihnen diesen zu.

In dringenden Fällen rufen Sie uns unter 612 4801 an oder kommen Sie an den unten genannten Zeiten im Fachbereich Soziales, Thiemstraße 37, 03050 Cottbus persönlich vorbei, um sich einen Krankenbehandlungsschein abzuholen.

Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag: 13:00 - 18:00 Uhr

4.1. Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht

Wenn man Sozialleistungen erhält, entfällt die Pflicht auf Zahlung des Rundfunkbeitrages. Wenn Sie Post von der Rundfunkanstalt bzw. dem Beitragsservice erhalten, sollten Sie sich daher beim Jobcenter oder dem Sozialamt melden, um sich eine Bescheinigung zur Befreiung ausstellen zu lassen. In der Regel genügt aber auch der Bewilligungsbescheid. Diese müssen sie dann an die Rundfunkanstalt senden.

Welche Nachweise sind erforderlich?

Für die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht eignet sich eine gut lesbare Kopie eines der folgenden Dokumente:

  • Bescheinigung der Behörde

  • Bewilligungsbescheid

Es ist zwingend notwendig, dass aus den Nachweisen alle der folgenden Voraussetzungen ersichtlich sind: 

  • Name des Leistungsempfängers

  • Welche Leistung gewährt wird

  • Leistungszeitraum

Mahnungen über nicht gezahlte Rundfunkbeiträge sollten damit hinfällig werden, da für die Befreiung der Bewilligungszeitraum der Sozialleistung gilt.

5. Wie geht es mit den ukrainischen Menschen weiter, welche Sozialleistungen beziehen und beim Sozialamt angemeldet sind?

Nach dem Bezug einer Wohnung benötigen Sie einen Termin zur melderechtlichen Anmeldung beim Stadtbüro/Bürgerservice.

Hinweis: Zudem besteht die Pflicht zur melderechtlichen Anmeldung insofern die Menschen länger als 3 Monate in einer Wohnung leben.

Für einen Termin schreiben Sie bitte eine E-mail (in deutscher, russischer oder ukrainische Sprache) an Stadtbuero@cottbus.de mit folgenden Angaben:

  1. Name, Vorname
  2. Anzahl der anzumeldenden Personen
  3. Welche Dokumente sind vorhanden?
  4. Datum des Einzugs
  5. Telefonnummer

Zum Termin im Stadtbüro (Karl-Marx-Str. 67, 03046 Cottbus) benötigen Sie:

  1. ukrainische ID-Card /Geburtsurkunden/biometrische Pässe aller anzumeldendenFamilienmitglieder
  2. Wohnungsgeberbestätigung (auszufüllen vom Vermieter oder der jeweiligen Gastfamilie)
  3. Es müssen alle Familienmitglieder zum Termin persönlich erscheinen.

Bitte beachten Sie, sollten Sie sich beim Stadtbüro mit einer Wohnungsgeberbestätigung der Gastfamilie anmelden und dann in den eigenen Wohnraum verziehen, kann es sich um sehr lange Wartezeiten handeln, insofern Sie sich nach Bezug des eigenem Wohnraum wieder ummelden müssen.

Danach erfolgt die Terminvergabe zur ausländerrechtlichen Registrierung (erkennungsdienstliche Behandlung) automatisch.

Zum Termin in der Ausländerbehörde (Karl-Marx-Str. 67, 03046 Cottbus) wird folgendes benötigt:

  1. ukrainische ID-Card Geburtsurkunden/biometrische Pässe aller anzumeldenden Familienmitglieder
  2. Meldebescheinigung vom Stadtbüro
  3. Passfoto
  4. Ausgefülltes Stammdatenblatt (wir Ihnen per Mail zugesandt)
  5. Alle Familienmitglieder müssen anwesend sein

Beim Termin erhalten Sie vorläufige Bescheinigung über den Erhalt des Aufenthaltstitels.

Der Aufenthaltstitel (Ausweis) wird Ihnen nach der Fertigstellung per Post zugeschickt.

6. Beantragung von Leistungen zum Lebensunterhalt (Jobcenter) und Kindergeld (Familienkasse)

Bei den Jobcentern und Agenturen für Arbeit finden Sie Ansprechpartnerinnen und -partner, wenn es um Leben und Arbeiten in Deutschland geht. Die Mitarbeiter/innen des Jobcenters und der Agentur für Arbeit unterstützen Sie dabei:

  • Ihren Lebensunterhalt abzusichern. Dazu gibt es eine monatliche finanzielle Unterstützung, das sogenannte Arbeitslosengeld II (auch „Grundsicherung“ genannt).

  • Kindergeld zu beantragen.

  • beruflich in Deutschland Fuß zu fassen. Dazu beraten wir Sie kostenlos zu Fragen rund um die Themen Ausbildung, Arbeit und Weiterbildung und vermitteln Ihnen passende Stellen- und Unterstützungsangebote.

7. Wo kann ich hingehen oder schreiben, wenn ich Fragen habe?

Es gibt verschiedene Beratungsangebote, an die Sie sich telefonisch, schriftlich oder per E-Mail in Ihrer Muttersprache wenden können. Hier finden Sie einige der wichtigsten Angebote.


Stadt Cottbus/Chóśebuz

8. Wo kann ich Spenden abgeben?

Sachspenden:

Geldspenden übernimmt der Verein Aufarbeitung Cottbus e.V., der auch Spendenquittungen ausstellt:

Kontoinhaber: Aufarbeitung Cottbus e.V. Aufarbeitung Cottbus e.V.
Bank: Sparkasse Spree Neiße Sparkasse Spree Neiße
IBAN: DE23 1805 0000 0190 0641 45 DE60 1805 0000 0190 0882 14
BIC: WELADED1CBN WELADED1CBN
Verwendungszweck: Ukrainehilfe Partnerstadt
Verwendung: Das auf diesem Konto eingehende Spendengeld wird für Transport- und Sachleistungen und den Einkauf von Hilfsgütern für in Cottbus ankommende Vertriebene verwendet. Das auf diesem Konto eingehende Spendengeld wird für Sachleistungen und den Einkauf von Hilfsgütern verwendet und kommt über die Cottbuser Partnerstädte direkt den Menschen in den ukrainischen Kommunen Iwano-Frankiwsk sowie Uschhorod zugute.

9. Wo können Vertriebene Spendensachen oder Möbel für Ihre Wohnung erhalten?

Es gibt eine festgelegte Pauschale (abhängig von der Haushaltsgröße) für die Einrichtung einer Wohnung. Diese Pauschale bekommt man vom Sozialamt genannt und kann dann selber Möbel einkaufen gehen.

Um diese Pauschale zu erhalten, müssen Sie einen unterzeichneten Mietvertrag vorweisen und einen formlosen Antrag beim Sozialamt unter Ukraine@cottbus.de einreichen. Diesen Antrag finden Sie hier: Bedarfsmeldung zur Erstausstattung meiner Wohnung ‧ PDF ‧ 145.63 KByte ‧ 25.04.2022

Sie erhalten die Auszahlung in Form eines Barschecks, welchen Sie bei einem Geldinstitut einreichen können.

Dieses Verfahren gilt ebenso im Leistungsbezug nach dem SGB II.

Folgende Einrichtungen können Sie für Sachspenden und Möbel aufsuchen:

Kleider- und Sachspenden

Einrichtung Adresse Kontakt Öffnungszeiten

Sozialkaufhaus
(hier gibt es auch Möbel)

Thierbacher Straße 8
03048 Cottbus
Telefon :
0355 58508655

Montag :
10:00 - 18:00 Uhr

Dienstag:
10:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch:
10:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag :
10:00 - 16:00 Uhr

Freitag :
10:00 - 14:00 Uhr

RWT Sachsendorf Gelsenkirchener Allee
(neben der Tafel)

Dostojewskistraße 8
03048 Cottbus

Telefon :
+49(0)355 28916646


E-Mail:

RWT-Sachsendorf@regionalwerkstatt-brandenburg.de

Montag :
08:00 – 14:00 Uhr

Dienstag :
10:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch :
08:00 – 14:00 Uhr

Donnerstag :
08:00 – 14:00 Uhr

Freitag :
08:00 – 14:00 Uhr

RWT Schmellwitz Zuschka 27
03044 Cottbus

Telefon :
+49(0)3 55 52 71 93 2


E-Mail:

info@regionalwerkstatt-brandenburg.de

Montag :
10:00 – 16:00 Uhr

Dienstag :
08:00 – 14:00 Uhr

Mittwoch :
08:00 – 14:00 Uhr

Donnerstag :
10:00 – 16:00 Uhr

Freitag :
08:00 – 14:00 Uhr

Kost-Nix-Laden Karlstraße 69
03044 Cottbus
E-Mail:
kost-nix-laden-cb@riseup.net

Dienstag und Samstag
11:00 – 14:00 Uhr

Donnerstag
16:00 – 19:00 Uhr

Möbelspenden

Einrichtung Adresse Kontakt Öffnungszeiten

Projekt
"aufgeMöbelt"

Kleiststraße 5
03048 Cottbus

Telefon:
+49(0)35 28916893


E-Mail:
aufgemoebelt@regionalwerkstatt-brandenburg.de

Dienstag :
13:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch :
09:00 – 12:00 Uhr

Die Möbel wurden bereits vorab auf Eignung geprüft. Um die Möbel abholen zu können, benötigen Sie einen Bewilligungsbescheid zum Leistungsbezug, welcher vom Sozialamt (Thiemstraße 37, 03051 Cottbus) ausgestellt wird.

Bitte beachten Sie, Rechnungen und Quittungen zur Vorlage beim Sozialamt aufzuheben. Sollten Sie auf Ebay-Kleinanzeigen einkaufen, bitten Sie den Verkäufer, Ihnen einen Verkaufsbeleg auszustellen (wichtig: Unterschrift des Verkäufers) und machen Sie sich einen Screenshot.

10. Wo können sich die Vertriebenen gegen Corona impfen lassen?

Sie können sich mit dem Krankenbehandlungsschein bei Ihrem Hausarzt gegen Corona impfen lassen.

11. Wie sind ehrenamtlich / freiwillig Helfende abgesichert?

12. Welche Angebote können Kinder und Familien aus der Ukraine kostenfrei nutzen?

Unter folgendem Link finden Sie ein Padlet: https://padlet.com/leabrunn/Ukraine .

Auf diesem Padlet werden alle Angebote gesammelt, die Kinder und Familien aus der Ukraine in Cottbus kostenfrei nutzen können. Das sind zum Beispiel Feste, Sportarten, Bastelangebote oder Kulturangebote. Das Padlet wird regelmäßig aktualisiert. Sie finden dort alle Informationen: Wo findet es statt, wann und wer ist die Ansprechperson.

Wer bereits in der Ukraine Musikunterricht an einer Musikschule

  • genommen hat
  • haben möchte
  • oder selber unterrichtet hat und ukrainische Kinder im Musikunterricht unterrichten möchte und Räumlichkeiten benötigt,

kann sich per Mail unter ukraine-schule@cottbus.de melden.

Das Konservatorium unterstützt uns dabei.

13. Wie bekomme ich einen Kitaplatz für mein Kind?

Sie finden hier alle Informationen zu Ihrer Bedarfsanmeldung:

Aufgrund der aktuellen pandemischen Lage in unseren Kindertageseinrichtungen gestalten sich Neuanmeldungen schwierig. Es werden aktuell zusätzliche erste Eltern-Kind-Gruppen organisiert.

14. Wie kann ich mein Kind an einer Cottbuser Schule anmelden?

Sie finden hier alle Informationen zu Ihrer Schulanmeldung:

15. Welche Untersuchungen sind für den Besuch einer Kita oder Schule notwendig?

In Brandenburg muss jedes Kind, bevor es erstmalig in einer Kita aufgenommen wird, ärztlich untersucht werden. Diese Aufnahmeuntersuchung führen in der Regel die behandelnden Kinderärzte durch. Kinder, die bereits in der Ukraine in einer Kita betreut wurden, brauchen in Brandenburg keine Untersuchung zur Kita-Tauglichkeit. Der Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern muss in jedem Fall vorliegen.

Kinder, die bereits in der Ukraine eingeschult wurden, brauchen in Brandenburg keine Schuleingangsuntersuchung, um hier in die Schule zu gehen sondern eine Schulquereinsteigeruntersuchung (SchulG). Diese kann zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Der Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern muss in jedem Fall vorliegen.

16. Muss ich als Vertriebener aus der Ukraine erstuntersucht werden?

Viele Kriegsflüchtlinge werden aktuell aber direkt bei Freunden, Bekannten und Verwandten oder bei ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern privat untergebracht. Für diese Geflüchteten besteht zunächst keine Pflicht für eine Erstuntersuchung. Um eine mögliche Ausbreitung von ansteckenden Infektionskrankheiten wie zum Beispiel Tuberkulose oder Polio zu verhindern, erhalten diese Personen ein Angebot für eine Erstuntersuchung auf freiwilliger Basis.

Wir raten Ihnen jedoch dringend dazu, die Erstuntersuchung durchzuführen.

Was ist Tuberkulose und wird sie behandelt?

1Merkblatt Tuberkulose ‧ PDF ‧ 2.11 MByte ‧ 08.04.2022
2ПАМ’ЯТКА ЩОДО ТУБЕРКУЛЬОЗУ ‧ PDF ‧ 179.61 KByte ‧ 08.04.2022

Die Erstuntersuchung findet im Krankenhaus Carl-Thiem-Klinikum (Thiemstraße 111, 03048 Cottbus/Chóśebuz) statt.

Das Carl-Thiem-Klinikum teilt zwei Vorgehensweisen mit:

17. Gibt es Sprachkurse für Menschen aus der Ukraine?

Vertriebene die einen humanitären Aufenthalt nach §24 AufenthG bekommen, eine vorläufige Bescheinigung oder eine Fiktionsbescheinigung vorweisen können, dürfen einen Integrationskurs besuchen.

Sie können sich bei einem zugelassenen Bildungsträger Ihrer Wahl persönlich anmelden und erhalten Beratung und Unterstützung. In Abstimmung ist eine Teilnahme ab dem 16 Lebensjahr möglich.

Übersicht zugelassene Träger:

Träger Adresse E-Mail Telefon
Nestor Bildungsinstitut GmbH Ndl. Cottbus Inselstraße 24
03046 Cottbus
cottbus@nestor-bildung.de 0355 383570
SBH Nord GmbH Berliner Str. 27
03046 Cottbus
info@sbh-nord.de 0355 866930
IHK Bildungszentrum Cottbus Goethestraße 1a
03046 Cottbus
ungermann@cottbus.ihk.de 0355 3652701
damago GmbH Cottbus Schloßkirchstraße 2
03046 Cottbus
cottbus@damago.de 0355 86950060
Comcenter GmbH Cottbus Am Turm 14
03046 Cottbus
info@comcenter.eu 0355/3819661

Aktuelle Kursbeginne, zugelassene Träger und das notwendige Anmeldeformular finden Sie hier:

Um jetzt schon schnell Deutsch zu lernen, können Sie Onlineangebote (siehe Tabelle) nutzen.

Onlineangebot

Link

Duolingo,

DW Learn German - A1, A2, B1 und Einstufungstest

Apps im App-Store und bei Google Play

Goethe-Institut Ukraine

https://www.goethe.de/ins/ua/uk/index.html

kostenlose Deutsch-Übungsangebote des Goethe-Instituts

https://www.goethe.de/en/spr/ueb.html

"Mein Weg nach Deutschland"

https://www.goethe.de/prj/mwd/uk/deutschueben.html

VHS-Lernportal

https://deutsch.vhs-lernportal.de/wws/9.php#/wws/deutsch.php?c8e9b3ed6d8366386b5fd87e14c01011

18. Was bietet die B-TU Cottbus/Chóśebuz-Senftenberg für ukrainische Vertriebene an?

http://www.b-tu.de/international/informationen-fuer-gefluechtete

19. Kann ein Anspruch auf Kindergeld und/oder Kinderzuschlag entstehen, wenn die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG mit der Erlaubnis der Erwerbstätigkeit nach § 4a Absatz 2 AufenthG ausgesprochen wurde?

Die Berechtigung zum Zugang zum Arbeitsmarkt ist nicht ausreichend. Dem Grunde nach kann erst ein Anspruch entstehen, wenn einer Erwerbstätigkeit nachgegangen wird (§ 62 Absatz 2 Nr. 2c, 3, 4 EstG) oder jedoch mit Leistungsbezug nach den SGB II und XII.

20. Nutzung Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV - Busse, Straßenbahn, Bahn,...)

Die Nutzung von Verkehrsmitteln des ÖPNV in Cottbus und Umland sind nicht kostenfrei. Sie benötigen Fahrscheine, die sie im Kundenzentrum von Cottbus Verkehr, in den Verkaufsagenturen, in Bussen und Straßenbahnen, an den Automaten und in der VBB-App „Bus&Bahn“. Kinder unter sechs Jahren fahren generell im VBB kostenlos mit.

https://www.cottbusverkehr.de/tickets-tarife/fahrscheinerwerb/

Des Weiteren müssen aus der Ukraine geflüchtete Menschen für die Nutzung des Nah- und Fernverkehr der Deutschen Bahn innerhalb von Deutschland Fahrkarten kaufen. Weitere Informationen erhalten sie an den Informationsstellen der Deutschen Bahn AG, in den Reisezentren der Bahnhöfe und an den Fahrscheinautomaten.

21. Wohin kann man sich wenden, wenn man Fragen zur tierärztlichen Versorgung hat?

Tierheim Cottbus
Tierschutzverein Cottbus e.V.
Am Großen Spreewehr 1A
03044 Cottbus
Telefon: 0355 7296412

22. Wo finde ich weitere Informationen?