Der Geschäftsbereich stellt sich vor

Die städtebauliche Entwicklung der Stadt und die Sicherung der Lebensqualität der Cottbuser Bürger sind die Aufgaben des Geschäftsbereiches Stadtentwicklung und Bauen.
Aufgrund der im Grundgesetz verankerten Planungshoheit, der im Baugesetzbuch § 1 niedergeschriebenen Grundsätze sowie des § 35 GO Brandenburg steht bei unserer Arbeit das Wohl des Bürgers, Bürgerbeteiligung, die geordnete städtebauliche Entwicklung, eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende, sozialgerechte Bodennutzung, eine menschenwürdige Umwelt etc. im Vordergrund unserer Aktivitäten.
Neben der Erarbeitung grundsätzlicher Planwerke und Konzepte zum Thema Städtebau/Stadtentwicklung ist der Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Bauen für die Erteilung von Baugenehmigungen, die Wohnungsversorgung, das Vermessungs- und Katasterwesen, den Bau und Unterhalt aller städtischen Gebäude, der Straßen, Wege und Plätze sowie Parks und Grün- und Freiflächen etc. zuständig.
Wir binden dabei die Cottbuser Bürger im Rahmen eines dialogorientierten Planungsverständnisses frühzeitig in alle Aktivitäten ein, um gemeinsam die weitere städtebauliche Entwicklung des Oberzentrums Cottbus erfolgreich zu betreiben.