Geltungsbereich Bebauungsplan Sondergebiet Forschung und Entwicklung Teilbereich 1
Geltungsbereich Bebauungsplan Sondergebiet Forschung und Entwicklung Teilbereich 1
Stadtverwaltung Cottbus

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat in ihrer Sitzung am 29.05.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. W/40/116 „Sondergebiet Forschung und Entwicklung“ Teilbereich 1 einschließlich der zugehörigen Begründung in der Fassung vom 27.03.2024 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Die städtebauliche Zielstellung sieht die Entwicklung eines Sonstiges Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Forschung und Entwicklung nach § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) vor. Zukünftig werden sich in dem Plangebiet außeruniversitäre Forschungseinrichtungen ansiedeln und bis zu 660 Arbeitsplätze entstehen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 5,3 Hektar und beinhaltet in der Gemarkung Brunschwig

  • Flur 47 die Flurstücke 356, 357 tlw., 358, 359 tlw., 360, 361 tlw., 362, 363 tlw., 364, 365 tlw.,194-198, 199 tlw. sowie
  • Flur 48 das Flurstück 55 tlw.

Die Geltungsbereichsgrenze ist gegenüber der im Aufstellungsbeschluss dargestellten Plangebietsgrenzen, im nördlichen, östlichen und südlichen Bereich angepasst worden. Der Geltungsbereich berücksichtigt im Norden die Abgrenzung zu dem zum Nordring straßenbegleitenden Geh- und Radweg. Im Osten und Süden wurde die Straßenplanung für die zukünftige Erschließung beachtet, so dass die Planstraßen A und B vollumfänglich innerhalb des Geltungsbereiches liegen.

Parallel erfolgt ferner eine Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes, da der Bebauungsplan nicht aus den derzeitigen Darstellungen entwickelt werden kann.

Die Lage des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes ist in nebenstehendem Kartenausschnitt dargestellt. Maßgebend ist die Abgrenzung des Geltungsbereiches im Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 27.03.2024.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 27.03.2024 mit der zugehörigen Begründung nebst Umweltbericht und weiteren wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Entsprechend werden die vorgenannten Unterlagen ins Internet im Zeitraum vom 08.07.2024 bis einschließlich 19.08.2024 an dieser Stelle eingestellt.

Ergänzend werden die Unterlagen im vorgenannten Zeitraum im Foyer des Technischen Rathauses, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus öffentlich ausgelegt. Während dieser Frist können dort die Auslegungsunterlagen zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

  • montags und mittwochs von 07:00 bis 15:00 Uhr

  • dienstags von 07:00 bis 17:00 Uhr

  • donnerstags von 07:00 bis 18:00 Uhr

  • freitags von 07:00 bis 13:00 Uhr

  • samstags von 09:00 bis 12:00 Uhr

Während dieser Zeit können zu den Auslegungsunterlagen Anregungen und Hinweise vorgebracht werden. Diese sind bis spätestens 21.08.2024 vorzugsweise elektronisch per E-Mail an die Adresse bauplanung@cottbus.de zu senden. Ferner besteht die Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen per Post an den Fachbereich Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus.

Die amtliche Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte im Amtsblatt vom 29.06.2024. Der vollständige Bekanntmachungstext sowie die Auslegungsunterlagen stehen hier zum Download zur Verfügung.

Hinweis Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt ‧ PDF ‧ 118.22 KByte ‧ 28.03.2019 Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO).

Unterlagen zum Dowmload