Der Fachbereich Immobilien der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz versendet in diesen Tagen Informationsschreiben an ca. 6000 Mieter und Pächter von Garagen und sonstigen Flächen. Dies geschieht zeitlich gestaffelt.

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Stadt Cottbus/Chóśebuz

Die Stadtverwaltung bietet darin an, dass die Verträge zu einem geänderten Entgelt fortgesetzt werden können. Dieses Entgelt erhöht sich ab 01.01.2023 um 19 Prozent. Hintergrund ist eine aktuelle Gesetzesänderungen des Bundes im Umsatzsteuerrecht. Demnach ist gefordert, dass künftig auf Garagen, Pkw-Stellflächen und sonstige Flächen eine Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe zusätzlich zu den Miet- und Pachtzinsen erhoben werden muss. Diese Umsatzsteuer ist durch die Stadt Cottbus/Chóśebuz vollständig an das Finanzamt abzuführen. Das bedeutet, dass die Stadt Cottbus/Chóśebuz die von den Nutzern zu tragende Erhöhung direkt und in voller Höhe weiterleitet und selbst keine höheren Einnahmen als zuvor erzielt.

Betroffene Mieter und Pächter erhalten die Möglichkeit, die erhöhten Mieten oder Pachten anzuerkennen oder den Vertrag gemäß der gesetzlichen Kündigungsfristen zu kündigen.

Besonderheit bei Pachtgaragen:

Sofern sich ein Pächter für die Kündigung entscheidet, geht das Eigentum an der Garage automatisch an die Stadt Cottbus/Chóśebuz über, da die gesetzliche Kündigungsschutzfrist gemäß Schuldrechtsanpassungsgesetz (SchuldRAnpG) § 12 zum 03.10.2022 ausgelaufen ist. Die Stadt übernimmt die Garage dann und vermietet neu.