Jan Gloßmann

Einsatzkräfte des Cottbuser Ordnungsamtes haben in der Nacht des Jahreswechsels auf 2022 mehr als 100 Personen kontrolliert. Während in den meisten Fällen lediglich an die bestehenden Regeln erinnert werden musste, sind in 12 Fällen Verstöße gegen das Böllerverbot und 7 Verstöße gegen die nächtliche Ausgangssperre festgestellt und geahndet worden. Diese Personen erhalten in den nächsten Tagen Bußgeldbescheide mit Bußgeldern in Höhe von 100 und 250 Euro.

Grundsätzliches Fazit der Kontrolle durch insgesamt drei Teams des Ordnungsamtes ist, dass sich die große Mehrheit verantwortungsvoll verhielt und sich die allermeisten Menschen an die geltenden Regelungen gehalten haben. Damit konnten im Wesentlichen größere Menschenansammlungen vermieden werden.

Die Kontrollen waren insgesamt zeitaufwendig, da sehr differenziert vorgegangen werden und jeder Einzelfall geprüft werden musste. Hinzu kamen noch die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte. Aus diesem Grund wurden letztlich nur bei uneinsichtigen Personen Platzverweise ausgesprochen, das Feuerwerk sichergestellt und Bußgeldverfahren eingeleitet.

Die Nacht lässt sich in einer ersten Analyse in zwei Bereiche unterteilen. Bis 23:00 Uhr war nur vereinzelt das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen festzustellen. Einsatzschwerpunkte waren hier vor allem Sachsendorf im Bereich des Forums sowie Ströbitz und Sandow, wo mehrere Gruppen von Jugendlichen unterwegs waren. Zwischen 23:30 und 00:30 Uhr wurden einige Feuerwerke gezündet – eine Vielzahl davon erlaubterweise auf Privatgrundstücken, einige jedoch auch verbotenerweise im öffentlichen Raum. In diesem Zusammenhang gab es Feststellungen in Straße der Jugend (Breithaus), in der Wilhelm-Riedel-Straße, im Hopfengarten und in der Friedrich-Ebert-Straße.

Der Einsatz des Ordnungsamtes endete mit dem Abflauen des Feuerwerkes gegen 01:00 Uhr am Neujahrsmorgen.