In Cottbus/Chóśebuz gilt zum Jahreswechsel vom 31.12.2021 ab 0:00 Uhr bis 01.01.2022, 24.00 Uhr ein so genanntes Böllerverbot. Das ist nunmehr in einer Allgemeinverfügung der Stadt Cottbus/Chóśebuz geregelt, die am Dienstag auf www.cottbus.de veröffentlicht worden ist.

Demnach ist es untersagt, im gesamten Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Cottbus/Chóśebuz, d. h. auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen, pyrotechnische Gegenstände der Kategorien F2, F3 und F4 im Sinne des Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz) zum Jahreswechsel zu verwenden. Dies gilt am 31.12.2021 ab 0:00 Uhr bis 01.01.2022, 24:00 Uhr.

Weiterhin gilt die Allgemeinverfügung vom 28.11.2021, die u.a. ein nächtliches Ausgangsverbot für bestimmte Gruppen regelt. Nachzulesen ist die Verfügung ebenfalls auf www.cottbus.de .