Stadt Cottbus/Chóśebuz

Die Zahl der labordiagnostisch bestätigten Covid-19-Infektionen in Cottbus/Chóśebuz ist seit Beginn der Pandemie auf kumuliert 9.772 gestiegen. Das sind 270 Neuinfektionen mehr als am Vortag. Mit eingerechnet ist dabei eine Korrektur vom 27.11.21. An dem Tag ist eine Neuinfektion weniger zu verzeichnen als gemeldet, also 242.

Die 7-Tage-Inzidenz – also die Zahl der Neuinfektionen binnen sieben Tagen auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner – liegt aktuell bei 1136.

225 Personen, die vorerkrankt und positiv getestet worden waren, sind seit Beginn der Pandemie im Zusammenhang mit dem Virus verstorben (+0).

Derzeit werden im Carl-Thiem-Klinikum 61 Patienten, die an Covid-19 erkrankt sind, stationär behandelt, davon 17 auf der Intensivstation. Das Durchschnitts-Alter der ITS-Patienten beträgt 66,4 Jahre. Von den 17 ITS-Patienten sind 9 ungeimpft. Der Impfstatus der Patienten auf der Normalstation wird noch ermittelt und später auf dem Corona-Dashboard auf www.cottbus.de veröffentlicht.

Im Sana-Herzzentrum werden 7 Patienten, die an Covid-19 erkrankt sind, stationär behandelt, davon 5 auf der Intensivstation.

Positiv getestet sind 345 Kinder/Jugendliche und 8 Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter aus 28 Schulen sowie 26 Kitas und 1 Hort.

Aktuell sind 17 Gruppen/Klassen aus 8 Einrichtungen in Quarantäne. In Quarantäne befinden sich 222 Cottbuser Kinder/Jugendliche sowie 11 in Cottbus/Chóśebuz wohnende Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter.

(Alle Zahlenangaben mit Stand vom 02.12.2021, 12:00 Uhr)

Besuchsverbot im Sana-Herzzentrum

Das Sana-Herzzentrum hat gestern ein Besuchsverbot erlassen, weil das allgemeine Infektionsrisiko für Patienten und Mitarbeitende zu hoch ist.

Im Carl-Thiem-Klinikum gilt diese Regelung bereits seit 17. November.

Allgemeinverfügung zur Quarantäneanordnung

Der Verwaltungsstab der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat heute eine Allgemeinverfügung über die Absonderung von engen Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen erlassen.(Quarantäneanordnung)

Bei der derzeitigen hochdynamischen Infektionslage in der Stadt Cottbus/Chóśebuz mit aktuell immer weiter steigenden Inzidenzen, kommt es bei der individuellen Aussprache von Quarantänemaßnahmen durch das zuständige Gesundheitsamt, für auf das SARS-CoV2 positiv getestete Personen und deren Kontaktpersonen zunehmend zu massiven Zeitverzögerungen, die indirekt zur Weiterverbreitung des SARS-CoV-2 beitragen könnten. Deshalb ist eine Allgemeinverfügung zur Anordnung von verbindlichen Verhaltensregeln für diesen Personenkreis bereits ohne individuelle Verabredungen mit dem Gesundheitsamt zur weiteren Pandemiebekämpfung notwendig und verhältnismäßig. Diese soll die unkontrollierte Weiterverbreitung verhindern.

Geregelt ist u. a.:

  • Enge Kontaktpersonen müssen sich unverzüglich bis zum Ablauf des 10. Tages nach dem letzten Kontakt mit einem bestätigten COVID-19-Fall absondern und das Gesundheitsamt per E-Mail ( gesundheitsamt@cottbus.de ) bzw. telefonisch (0355 612-3200).informieren.
  • Verdachtspersonen müssen sich unverzüglich absondern, Kontakt zum Gesundheitsamt oder zu Ihrer Hausärztin/dem Hausarzt aufnehmen um einen PCR-Test zu veranlassen.
  • Positiv getestete Personen (PCR und/oder Antigentest) müssen sich unverzüglich nach Kenntniserlangung des positiven Testergebnisses absondern. Dem Gesundheitsamt ist das Testergebnis mitzuteilen.

In der Allgemeinverfügung sind für die betroffenen Personen die Durchführung und der Zeitraum der Quarantäne sowie deren Beendigung geregelt.

Die Allgemeinverfügung ist auf www.cottbus.de/corona veröffentlicht.


Quarantäneanordnung zum Download

Quarantäneanordnung ‧ PDF ‧ 194.30 KByte ‧ 02.12.2021