Stadt Cottbus/Chóśebuz

Die Zahl der labordiagnostisch bestätigten Covid-19-Infektionen in Cottbus/Chóśebuz ist seit Beginn der Pandemie auf kumuliert 10.513 gestiegen. Das sind 103 Neuinfektionen mehr als am Vortag. Bereits eingerechnet sind hier Korrekturen der Zahlen per 03.12.2021 (-2 Infektionen) sowie per 04.12.2021 (-10 Infektionen).

Die 7-Tage-Inzidenz – also die Zahl der Neuinfektionen binnen sieben Tagen auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner – liegt aktuell bei 1241.

228 Personen, die vorerkrankt und positiv getestet worden waren, sind seit Beginn der Pandemie im Zusammenhang mit dem Virus verstorben (+1).

Derzeit werden im Carl-Thiem-Klinikum 53 Patienten, die an Covid-19 erkrankt sind, stationär behandelt, davon 15 auf der Intensivstation. Das Durchschnitts-Alter der ITS-Patienten beträgt 59,9 Jahre.

Von diesen 53 Patienten sind 29 nicht geimpft, darunter 12 der 15 IST-Patienten.

Im Sana-Herzzentrum werden 6 Patienten, die an Covid-19 erkrankt sind, stationär behandelt, davon 5 auf der Intensivstation.

Positiv getestet sind 488 Kinder/Jugendliche und 13 Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter aus 29 Schulen sowie 32 Kitas und 1 Hort.

Aktuell sind 12 Gruppen/Klassen aus 7 Kita-Einrichtungen in Quarantäne. In Quarantäne befinden sich 139 Cottbuser Kinder/Jugendliche aus insgesamt 8 Einrichtungen sowie 6 in Cottbus/Chóśebuz wohnende Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter.

(Alle Zahlenangaben mit Stand vom 06.12.2021, 13:00 Uhr)

Das Infektionsgeschehen in der Stadt ist weiter äußerst diffus. Die meisten Neuinfektionen werden bei Kindern, die mit Symptomen in Praxen vorgestellt werden, und kurz darauf bei deren Eltern registriert.

Die Stadt Cottbus/Chóśebuz hat eine Allgemeinverfügung erlassen, in der geregelt ist, wer sich wann und wie lange selbst in Quarantäne begeben muss und wie dabei zu verfahren ist. (Allgemeinverfügung in der Stadt Cottbus/Chóśebuz über die Absonderung von engen Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen vom 02.12.2021) Nachzulesen ist diese unter www.cottbus.de/corona .

Die Quarantäneanordnungen, die auch als Nachweis für den Arbeitgeber dienen, werden für die Personen, die entsprechend der Allgemeinverfügung handeln, vom Gesundheitsamt im Nachhinein ausgestellt und baldmöglichst zugestellt.