Regelungen für die Cottbuser „Weihnachtsinseln“

Der Weihnachtsmarkt der 1.000 Sterne findet in diesem Jahr vom 22. November bis 23. Dezember in der Cottbuser Innenstadt statt. Weihnachtsbaum und traditionelle Cottbuser Weihnachtspyramide haben bereits ihren Platz auf dem Altmarkt gefunden. Veranstalter und Stadtverwaltung haben auf Basis der neuen Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg weitere Regelungen abgestimmt und vereinbart, um trotz der Pandemie eine weihnachtliche Atmosphäre zu ermöglichen.

  • Nach dem Mittwochs-Wochenmarkt auf dem Postparkplatz wird auch dort aufgebaut – hier wird in diesem Jahr das Riesenrad seine Besucher erwarten
  • Entgegen den ursprünglichen Planungen sind nun alle Weihnachtsmarkt-Teilflächen eingezäunt bzw. kann durch deren Lage der Besucherstrom kontrolliert werden.
  • Zum Weihnachtsmarkt der 1.000 Sterne gehören in diesem Jahr der Altmarkt, der Postparkplatz, ein Weihnachtsgarten rund um die Synagoge am Schlosskirchplatz, Teile des Platzes Am Stadtbrunnen sowie die Flaniermeile zwischen Stadthallenvorplatz und Blechen-Carré
  • Die Spremberger Straße ist entgegen ursprünglichen Planungen nicht mehr Teil des Weihnachtsmarktes. Gleichwohl wird es hier auch einige weihnachtliche Angebote insbesondere der ansässigen Cottbuser Händler geben – jedoch nur solche Angebote, die nicht zum Verweilen einladen.
  • Stadt und Veranstalter verfolgen nach wie vor das Ziel, den Weihnachtsmarkt analog dem Beispiel vieler deutscher Großstädte auf mehr Veranstaltungsfläche zu verteilen, um Menschenansammlungen zu minimieren. Es wird also nicht „den“ Weihnachtsmarkt geben, sondern vielmehr eine weit verstreuteVielzahl weihnachtlicher Angebote in der gesamten Innenstadt
  • Auf allen Plätzen des Weihnachtsmarktes werden Kontaktdaten der Besucher erfasst; wer an einem Tag bereits einmal erfasst wurde, muss seine Kontaktdaten an der nächsten „Weihnachtsmarktinsel“ jedoch nicht noch einmal hinterlassen – eine Ausnahme besteht jedoch für 2G-Angebote.
  • Nach jetziger Rechtslage ist für den Zutritt kein Testnachweis erforderlich, da die Gesamtzahl der Besucher 1.000 gleichzeitig anwesende Personen unterschreitet; jedoch wird auf Grund desAbstandgebots für die jeweiligen Flächen eine strikte Besucherbegrenzung durchgeführt.
  • Für den Weihnachtsgarten an der Synagoge sowie die „Weihnachtsinseln“ auf dem Platz „Am Stadtbrunnen“ sieht der Veranstalter unabhängig von der geltenden Rechtslage bereits zum Start des Weihnachtsmarktes eine 2G-Regelung vor. Besucher, die zuvor beispielweise auf dem Altmarkt waren müssen trotz bereits erfolgter Kontaktdatenerfassung hier noch einmal zusätzlich ihren Impf- oder Genesenen-Nachweis vorzeigen.
  • In Abhängigkeit vom Besucheraufkommen und der Infektionslage wird der Veranstalter unabhängig von einer rechtlichen Verpflichtung auf einzelnen Teilflächen des Marktes ggf. auch an einzelnen Tagen eine 3G- bzw. 2G-Regelung vorsehen.
  • Unabhängig von der Frage, ob ohne Test oder mit 2G- oder 3G-Regelung ein Zutritt erfolgen darf, empfehlen Stadt und Veranstalter sowohl auf dem Veranstaltungsgelände als auch in dessen Umgebung freiwillig eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, um Ansteckungen zu vermeiden
  • Aufgrund der äußerst dynamischen Infektionslage werden Stadt und Veranstalter das Hygienekonzept des Marktes kontinuierlich anpassen um Besucher und Händler des Weihnachtsmarktes der 1.000 Sterne bestmöglich zu schützen