Stadtverordnetenversammlung
Stadtverordnetenversammlung
Jan Gloßmann

Die Stadt Cottbus/Chóśebuz ist seit dem 01.01.2019 Aufgabenträger für die Schmutzwasserbeseitigung in den Ortsteilen Roggosen, Sergen, Gablenz, Neuhausen, Groß Döbbern, Klein Döbbern, Groß Oßnig, Koppatz, Laubsdorf, Komptendorf, Frauendorf und Kathlow der Gemeinde Neuhausen/Spree.

Für das Jahr 2022 wurden die Schmutzwassergebühren für diese Ortsteile der Gemeinde Neuhausen/Spree neu berechnet. Im November wird der Entwurf der geänderten Gebührensatzung den Stadtverordneten zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.

Gebührenerhöhungen oder -verringerungen ergeben sich entsprechend der neuen kostendeckenden Kalkulation. So wurden unter anderem die Mengenentwicklung, die Entgelte der beauftragten Dritten mit Anpassungen, die Über- und Unterdeckungen aus der Betriebsabrechnung 2020 sowie die Kostenentwicklung in der Verwaltung selbst in der Kalkulation 2022 berücksichtigt. Im Ergebnis sind nun die geänderten Gebühren in einer 3. Änderungssatzung zur Gebührensatzung den Stadtverordneten zur Beschlussfassung vorzulegen.

Unverändert bleibt die geltende Grundgebühr. Die Schmutzwassermengengebühr für die kanalgebundene Schmutzwasser-ableitung steigt im kommenden Jahr von jetzt 4,25 Euro pro Kubikmeter auf 4,40 Euro pro Kubikmeter. Diese Erhöhung resultiert primär aus der geringeren Ausgleichszahlung der Gemeinde Neuhausen/Spree.

Für die Schmutzwasserbeseitigung aus abflusslosen Sammelgruben wird künftig eine Gebühr von 8,61 Euro je Kubikmeter, statt der jetzt geltenden 8,97 Euro je Kubikmeter, festzusetzen sein.

Die Gebühr in der Sparte der mobilen Entsorgung von Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgruben in Kleingärten bzw. in Kleingartenanlagen richtet sich nach dem Fahrzeugeinsatz. So wird für die Entsorgung mit einem Lkw eine Gebühr in Höhe von 10,88 Euro je abgefahrenen Kubikmeter und für die Entsorgung mit einem Kleinstfahrzeug eine Gebühr von 21,56 Euro je abgefahrenen Kubikmeter zu zahlen sein. Beide Gebühren verringern sich im Vergleich zum Jahr 2021.

Ähnlich ist dies bei der Entsorgung des nicht separierten Klärschlamms aus Kleinkläranlagen. Die Gebühr pro abgefahrenem Kubikmeter verringert sich von aktuell 14,39 Euro auf 14,13 Euro.

Durch den Überdeckungsausgleich aus der Betriebsabrechnung 2020 ergibt sich eine Gebührenreduzierung für Notentsorgungen von 77,35 Euro auf 76,61 Euro und für die Zusatzgebühr für Mehrschlauchlängen größer 15 Meter von 4,76 Euro auf künftig 4,66 Euro je angefangene 5 Meter.