Der Cottbuser Weihnachtsmarkt der 1000 Sterne kann nach einer Corona-bedingten Pause 2020 in diesem Jahr wieder stattfinden.

Manuel Helbig, Fachbereichsleiter Ordnung und Sicherheit der Stadtverwaltung: „Gemeinsam mit der Veranstalterin, der COEX Veranstaltungs GmbH & Co. KG, dem Fachbereich Gesundheit und dem Fachbereich Ordnung und Sicherheit wurde ein umfangreiches Sicherheits- und Hygienekonzept erarbeitet, welches den Besucherinnen und Besuchern wie auch den Schaustellern die größtmögliche Sicherheit bietet.“

Aus diesem Grund ist es nach der gültigen Rechtslage möglich, in der Zeit vom 22.11.2021 bis 23.12.2021 in der Cottbuser Innenstadt den Weihnachtsmarkt stattfinden zu lassen. Neben den traditionellen Marktflächen Altmarkt, Spremberger Straße und Platz am Stadtbrunnen kommen in diesem Jahr die Flaniermeile (Fußgängerweg zwischen Stadthalle und Blechencarré) und der Postparkplatz hinzu. Mit der Erweiterung der Veranstaltungsfläche können die nötigen Abstände zwischen den einzelnen Händlern sichergestellt werden. Zudem können sich die Besucherinnen und Besucher auf mehr Veranstaltungsfläche freuen und es erhalten weitere Teile der Cottbuser Innenstadt ein weihnachtliches Flair.

Wegen der weit verstreuten Marktstände wird auf eine Einzäunung des Marktes verzichtet, da diese zu Menschenansammlungen vor der Einzäunung führen würden. Mit dem Aufbau des Marktes wird bereits am 10.11.2021 auf dem Altmarkt begonnen. Dort werden an diesem Tag der Weihnachtsbaum sowie die traditionelle Cottbuser Weihnachtspyramide errichtet. Diese steht in diesem Jahr wieder auf ihrem angestammten Platz an der Westseite des Altmarktes.

Das Riesenrad wandert in diesem Jahr auf den Postparkplatz. Dort werden weitere Schaustellerbetriebe ihren Platz finden. Am 12.12. und am 19.12.2021 finden zudem die verkaufsoffenen Sonntage anlässlich des Weihnachtsmarktes statt.

Eine generelle Maskenpflicht wird es auf dem Weihnachtsmarkt nicht geben. Dennoch wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung allen Besucherinnen und Besuchern empfohlen, wenn das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann. Auch eine Testpflicht ist für den Markt nicht generell vorgesehen. Diese gilt nur an den Stellen, wo Speisen oder Getränkein Innenräumen konsumiert werden. Um mögliche Kontakte mit infizierten Personen nachverfolgen zu können, hat die Stadt für alle Stände, an denen Alkohol ausgeschenkt und damit meist länger verweilt wird, eine Kontaktdatenerfassung angeordnet. Diese dezentrale Erfassung von Kontakten lässt eine sinnvollere Kontaktnachverfolgung durch das Gesundheitsamt zu, als sie bei einer zentralen Erfassung aller Besucher des Marktes möglich wäre.

Veranstalter und Stadtverwaltung appellieren an die Besucherinnen und Besucher des Weihnachtsmarktes, sich an die vorgegebenen Regeln zu halten, um sich und andere so weit wie möglich zu schützen.