Der Internationale Tag der Obdachlosen entstand aus Online-Diskussionen von Menschen, welche in Hilfsorganisationen arbeiten, um auf die Situation von Obdachlosen rund um die Welt aufmerksam zu machen. Zum ersten Mal wurde der internationale Tag der Obdachlosen am 10.10.2010 ausgerufen, er soll den Menschen bewusst machen, wie sie man sich lokal einbringen kann, um Obdachlosen zu helfen.

Der Fachbereich Soziales der Stadt Cottbus/Chóśebuz möchte in diesem Zusammenhang über die bestehenden Hilfeangebote für obdachlose Personen informieren, um Betroffene vor dem möglichen Kältetod zu bewahren.

Die Stadt Cottbus/Chóśebuz hat im Februar 1997 eine Fachstelle Wohnhilfen zur Vermeidung und Behebung von Obdachlosigkeit eingerichtet, diese wurde dem Fachbereich Soziales angegliedert. Durch die Bündelung der unterschiedlichen Verwaltungsbereiche an einer zentralen Stelle kann betroffenen Personen schnell und umfassend geholfen.

Kontakt: Fachstelle zur Vermeidung und Behebung von Obdachlosigkeit

Fachbereich Soziales: Thiemstraße 37, 03050 Cottbus/Chóśebuz

Telefon Sekretariat: 612 4801 zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung

Zielgruppe der Fachstelle Wohnhilfen sind alle (Leistungsberechtigte nach SGB II, Leistungsberechtigte nach SGB XII sowie sonstige Betroffene mit und ohne Transferleistungen) Wohnungsnotfälle, d. h. gemäß der Definition des Deutschen Städtetages folgende Personengruppen:

• von Wohnungslosigkeit betroffene Menschen

• von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen

• in unzumutbaren Wohnverhältnissen lebende Personen

Seit der Gründung der Fachstelle sind Räumungsklagen und Zwangsräumungen aufgrund der Präventionsarbeit und begleitender Maßnahmen rückläufig. Durch Direktzahlungen vom Leistungsanspruch und Kooperationen im Netzwerk kann die Fachstelle bereits oft ab der fristlosen Kündigung eines Mietverhältnisses tätig werden und damit Wohnraumverlust verhindern.

Wohnungslosigkeit : Unter diesen Begriff fallen Menschen, die in ungesicherten Wohnverhältnissen leben, weil bei ihnen kein legales bzw. geschütztes Mietverhältnis besteht. Z. B. bei öffentlich-rechtlicher Unterbringung ohne Mietvertrag wie bei Einweisung in Notunterkünfte. Hierunter fallen auch Flüchtlingsunterkünfte und Frauenhäuser. Es trifft ebenso Menschen, die bei Verwandten und Bekannten vorübergehend unterkommen oder Personen, welche in Pensionen leben.

Hierunter fallen zum Beispiel die Bewohner der städtischen Notunterkunft „Haus der Wohnhilfe“.

Obdachlosigkeit trifft Menschen ohne festen Wohnsitz, welche im öffentlichen Raum, im Freien oder in Notschlafstätten übernachten, z. B. in Parkanlagen, auf Bänken, unter Brücken, in Hauseingängen, Baustellen und Bahnhöfen nächtigen.

In Cottbus/Chóśebuz stehen für alle Menschen, unabhängig ihrer Herkunft, Unterkünfte zur Verfügung. Diese stellen keine Zwangsbeherbergung dar, eine Nutzung steht den Betroffenen grundsätzlich frei. Es widerspräche den Grundrechten, Menschen gegen ihren Willen unterzubringen.

Dies kann ausschließlich aus strafrechtlichen Gründen oder bei Selbst- und Fremdgefährdung und mit einem richterlichen Beschluss erfolgen. Aus diesem Grund gibt es auch in Cottbus/Chóśebuz vereinzelt Personen, welche auf freiwilliger Basis ohne Obdach leben.

Um Betroffene vor dem möglichen Kältetod zu bewahren, ist unter anderem eine gute und engmaschige Netzwerkarbeit nötig, um alle nötigen Informationen an mehreren Anlaufstellen zugänglich zu machen.

In den letzten Wintern waren in Cottbus/Chóśebuz keine Kältetoten zu beklagen. Hierzu tragen unter anderem der regelmäßige Austausch zwischen städtischen Angestellten im Außendienst (Fachbereich Ordnung und Sicherheit) sowie die Förderung der Stadt von Streetworkern des Diakonischen Werkes Niederlausitz bei. Sobald der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz Menschen bekannt werden, welche obdachlos sind, werden diese aufgesucht. Es werden Unterkunftsangebote gemacht, zudem wird geprüft, ob Leistungen zum Lebensunterhalt oder auch andere Hilfen erforderlich sind.

Auch Cottbuser Bürger können helfen, Kältetote in der Stadt Cottbus/Chóśebuz zu vermeiden! Daher ruft die Stadtverwaltung wiederholt dazu auf, den Fachbereich Soziales oder die Polizei zu informieren, sofern offensichtlich obdach- und hilflose (z. B. draußen schlafende) Personen bemerkt werden.

Die Obdachlosenunterkunft am Ostrower Damm 2 in 03046 Cottbus/Chóśebuz hat täglich ab 17:00 Uhr abends bis 8:00 Uhr morgens, in den Wintermonaten bei Bedarf auch ab 14:00 Uhr geöffnet. Träger: Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Cottbus-Spree-Neiße-West e. V., Telefon: 3819325.

Diese Übernachtestätte hat eine Kapazität von 10 Schlafplätzen (8 für männliche, 2 für weibliche Personen), Schlafgelegenheiten wurden im monatlichen Durchschnitt wie folgt in Anspruch genommen:

Jahr 1997 2001 2005 2009 2013 2016 2018 2020
346 172 151 48 84 148 127 169

Außerhalb der Öffnungszeiten kann durch den betreffenden Personenkreis das Angebot der Stadtmission in Anspruch genommen werden. Hier erhalten Betroffene entsprechende nied-rigschwellige Unterstützungs- und Betreuungsleistungen.

Straßenkaffee/Stadtmission , Wilhelm-Külz-Straße 10 a, 03046 Cottbus/Chóśebuz

Träger: Diakonisches Werk Niederlausitz gGmbH, Telefon 3832498

Öffnungszeiten:
wochentags ab 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr, an den Wochenenden und feiertags (November bis März) von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr.

Angebot: Wärmestube, kalte und warme Mahlzeiten, Kleiderkammer, Dusch- und Waschmöglichkeiten, Beratungs- und Unterstützungsangebote, Streetwork

Der Zeitraum der Kontakt- und Aufenthaltsbeschränkungen sowie die Schließung vieler Angebote war insbesondere für obdachlose Personen eine schwierige Zeit. In der Stadt Cottbus/Chóśebuz wurde daher beim Träger der Obdachlosenunterkunft ein Tagesangebot mit Aufenthaltsmöglichkeit und Mahlzeiten vorgehalten. Dieses wurde gut angenommen und schlug sich ebenfalls in den Übernachtungszahlen nieder.

Die Cottbuser Notunterkünfte sind ausschließlich für erwachsene Personen vorgesehen und sollen ausdrücklich nicht als Dauerlösung dienen. Die Versorgung mit adäquatem Wohnraum – auch unter Einbindung anderer Hilfemöglichkeiten – steht immer im Vordergrund. Dem Eintritt der Obdachlosigkeit bei Kindern und Jugendlichen wird in enger Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Jugend (Jugendamt) der Stadt Cottbus/Chóśebuz grundsätzlich vorgebeugt.

Bei Bedarf stehen weitere ordnungsbehördliche Unterbringungsmöglichkeiten dezentral im Stadtgebiet bereit. Zusätzliche Betreuungsangebote, z. B. ambulant betreutes Wohnen, stehen dem Personenkreis über Hilfen nach § 67 SGB XII bei verschiedenen Trägern in Cottbus/Chóśebuz als Angebot zur Verfügung.