Schreiben an alle Stadtverordnete der Stadtverordnetenversammlung Cottbus/Chóśebuz

Stadt Cottbus/Chóśebuz

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen mit verheerenden persönlichen und materiellen Folgen hat uns alle erschreckt. Sowohl aus den Reihen der Stadtverordneten als auch seitens der Medien haben uns dazu verschiedene Anfragen erreicht. Wir haben uns daher entschieden, diese Anfragen aktuell zu beantworten und damit nicht bis zur Stadtverordnetenversammlung am 29.09.2021 zu warten. Daher gehen Ihnen die Antworten bereits jetzt zu.

Der Katastrophenschutz wird als Pflichtaufgabe zur Erfüllung, nach Weisung durch die Stadt Cottbus/Chóśebuz, wahrgenommen. Neben der Feuerwehr als städtische Einrichtung sind das Deutsche Rote Kreuz und die Johanniter Unfallhilfe vertraglich mit Aufgaben betraut. Die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen sind:

  • Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - BbgBKG) vom 24. Mai 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 09], S.197), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juni 2019 (GVBl.I/19,[Nr. 43], S.25).
  • Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern zum Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz.
  • Verordnung über die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes (Katastrophenschutzverordnung - KatSV).
  • Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz - ZSKG).

Der Fachbereich 37 überprüft regelmäßig im Rahmen von Gefahren- und Risikoanalysen und entsprechenden Gefahrenabwehrbedarsfplänen das System der Gefahrenabwehr. Zusätzlich dazu wurde im Jahr 2020 durch den zuständige Fachbereich 37 mit der Überprüfung des Katastrophenschutzes vor dem Hintergrund des Strukturwandels begonnen. Dazu wurde eine externe Gefahren- und Risikoanalyse in Auftrag gegeben. Diese stellt alle heutigen und zukünftigen Herausforderungen dar und gibt Hinweise für die fachliche Ausrichtung des Katastrophenschutzes. Mit den Ergebnissen, die der StVV Ende des Jahres vorgelegt werden, sollen Maßnahmen zur Ausstattung und zum dislozieren der Kräfte und Mittel des Katastrophenschutzes dargestellt werden. Mit diesem Grundlagen-Dokument soll der Katastrophenschutz zukunftsfähig neu ausgerichtet werden. Aktuelle Erkenntnisse aus der Lage 2020/2021 werden in diesem Dokument berücksichtigt.

Im Bereich der Standorte/Gebäude zeichnen sich die größten Probleme ab. Durch die Maßnahmen zum Strukturwandel werden die bisherigen durch den Katastrophenschutz genutzten Gebäude und Räumlichkeiten im Bereich des CTK kurz- und mittelfristig nicht mehr zur Verfügung stehen. Des Weiteren werden wir für den Bereich des Zivilschutzes weitere Einsatzfahrzeuge durch den Bund erhalten. Der Fachbereich 37 plant zurzeit zur Problemlösung folgende Baumaßnahmen und befindet sich zur Abstimmung mit den Kostenträgern Rettungsdienst sowie den Partnern der Regionalleitstelle. Um die räumlichen Probleme der Regionalleitstelle sowie des Katastrophenschutzes (Führung / SEE Sanität) zu lösen, ist es geplant, am Standort der Wache 1 ein zusätzliches Funktionsgebäude kurzfristig zu errichten. In diesem Gebäude sollen hauptsächlich Stabsräume, Sozialräume, Umkleideräume sowie Räume für die ehrenamtlichen Helfer des Katastrophenschutzes errichtet werden. Da der Rettungsdienst der Stadt Cottbus/Chóśebuz große räumliche Probleme in den bestehenden Standorten hat und gegen gesetzliche Arbeitsschutzbestimmungen verstößt, die nicht in den heutigen Räumlichkeiten zu lösen sind, ist es geplant, eine Zentrale Rettungswache am zukünftigen Universitätsklinikum zu errichten. Dort soll die Rettungsdiensteinsatzmittel an einem modernen Standort stationiert werden, an dem dann auch alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden können. Die Erfahrungen aus der Pandemie werden in der Planung berücksichtigt. Diese Rettungswache soll auch Standort für die medizinischen Einheiten des Katastrophenschutzes werden, falls die bestehende Wache (Welzower Straße) durch die Strukturwandelmaßnahmen (Universitätsklinikum) wegfällt.

Um einen modernen, zeitgemäßen und einen den Arbeitsschutzvorschriften genügenden Betrieb sicherzustellen, sind die Baumaßnahmen Rettungswache und Funktionsgebäude Regionalleitstelle unerlässlich. Ohne diese Maßnahmen kann aus fachlicher Sicht kurz- und mittelfristig der Betrieb nicht sichergestellt werden.

Des Weiteren muss die Stadt Cottbus/Chóśebuz auf der Grundlage des Brandenburger Brand- und Katastrophenschutzgesetzes ein Katastrophenschutzlager vorhalten. Das bisherige Lager in der Feuer- und Rettungswache 1 erfüllt hinsichtlich der Kapazität nicht mehr den Bedarf. Gerade während der Pandemie wurde deutlich, dass größere Mengen an medizinischen Materialien sowie weiteren Materialien und Geräten für den Katastrophenschutz eingelagert werden müssen. Um die bestehenden Defizite abzustellen wird der FB 37 ab dem 01.11.2021 den Hanger-5 auf dem TIP-Gelände als Katastrophenschutzlager der Stadt Cottbus/Chóśebuz nutzen. Die entsprechenden internen Vorbereitungen dazu sind abgeschlossen.

Beantwortung von Anfragen der Stadtverordneten:

Anfrage Herr Schöngarth

1. Über wieviel Sirenen verfügt die Stadt Cottbus? Bitte nach Orts- bzw. Stadtteilen auflisten?

  • 12 Sirenen

  • Branitz, Merzdorf, Mitte, Schlichow, Dissenchen, Willmersdorf, Saspow, Sielow, Madlow, Sachsendorf, Kahren, Ströbitz

2. Wie viele sind funktionstüchtig? Bitte nach Orts- bzw. Stadtteilen auflisten?

  • 12 Sirenen, alle sind funktionstüchtig

  • Branitz, Merzdorf, Mitte, Schlichow, Dissenchen, Willmersdorf, Saspow, Sielow, Madlow, Sachsendorf, Kahren, Ströbitz

3. Wie viele werden automatisch über die IRLS (Leitstelle Lausitz) bzw. müssen manuell angesteuert werden? Bitte nach Orts- bzw. Stadtteilen auflisten?

  • 12 Sirenen, alle 12 Sirenen können automatisch und auch manuell angesteuert werden

  • Branitz, Merzdorf, Mitte, Schlichow, Dissenchen, Willmersdorf, Saspow, Sielow, Madlow, Sachsendorf, Kahren, Ströbitz

4. Bei wie vielen Sirenen sind die Tonfolgen wie „Warnung" oder „Entwarnung" hinterlegt? Bitte nach Orts- bzw. Stadtteilen auflisten.

  • keine

5. Welche finanziellen Aufwendungen hat die Stadt Cottbus mit der Instandhaltung der Sirenen?

  • im Jahr 2020 ca. 3.500 € für die Überprüfung infolge des Warntages

  • geplant: ca. 110.000 € für eine Modernisierung im Rahmen des Bundesprogrammes

6. Sind die vorhandenen Sirenen über Notstrom abgesichert?

  • eine Sirene

7. Nach 5 2 Absatz 1 Nummer 3 des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (BbgBKG) sind die Landkreise und kreisfreien Städte Aufgabenträger für den Katastrophenschutz. Wieviele ehrenamtliche Helfer und wieviele hauptberufliche Mitarbeiter sind im Katastrophenschutz tätig?

  • Summe: 120

  • Einheiten:

    • ​Notfallseelsorger 16,

    • SEE Sanität/MTF 18, DRK 41,

    • SEE Sanität/MTF 18, JUH 43,

    • SEG Verpflegung, FW Sachsendorf 20,

    • Verwaltungs- Führungsstab

      • 2,5 Hauptamtliche

      • 37 Mitglieder im Verwaltungsstab, 22 Mitarbeiter für den Führungsstab
        (alle Mitglieder der Stäbe haben eigene Aufgaben und Stellen und werden für die Stabsarbeit abgestellt, es handelt sich nicht um hauptamtlich besetzte Stäbe)

8. Wieviele der ehrenamtlichen Helfer arbeiten in „systemrelevanten" Berufsgruppen, wie z.B. der Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei, Energieversorger, medizinischen Berufen usw.?

Dazu liegen im Moment keine Daten vor. Im Rahmen der Fortschreibung der Gefahrenabwehrbedarfspläne wird dieser Sachverhalt mit betrachtet. Wir gehen davon aus, dass die Mehrzahl der Helfer in systemrelevanten Berufen tätig ist. In den vergangenen Jahren hat dies allerdings nicht zu Problemen geführt.

9. Welche jährlichen Kosten fallen tatsächlich im Zusammenhang mit dem Katastrophenschutz an? Bitte nach einzelnen Kostenpunkten für Personal, Objektmiete, Ausbildung, Verpflegungs- und Versorgungsbevorratung und Fuhrparkunterhaltung auflisten?

  • Personalkosten: 204.100 €

  • Objektmiete: 99.900 €

  • Ausbildung: 13.900 €

  • Fuhrparkunterhaltung: 28.000 €

  • Verpflegungsbevorratung und Versorgungsbevorratung: 0 € (Einsatzverpflegung wird im Konto Lebensmittel geführt)

  • Med. Verbrauchsmaterial Lagerung und Bevorratung: 30.300 €

  • Erträge Bund Zuweisung: 14.300 €

  • Pandemie Sonderkonto: 190.000 €

10. Welche Standorte zur Unterbringung von Fahrzeugen, Personal und Verpflegungs- und Versorgungsbevorratung bezüglich des Katastrophenschutzes werden durch die Stadt Cottbus vorgehalten?

  • SEG Verpflegung FF Sachsendorf Gerätehaus der FF Sachsendorf

  • SEE Sanität/MTF18 JUH Welzowerstraße 27s

  • SEE Sanität/MTF18 DRK CTK Haus 19 und Haus 51 DRK

  • Verwaltungsstab, Führungsstab und Verwaltung

  • Berufsfeuerwehr / Stadtverwaltung Feuer- und Rettungswache 1 – Dresdner Straße

  • Katastrophenschutzlager Berufsfeuerwehr / Stadtverwaltung Hanger-5 TIPP

11. Welche Einheiten bzw. Helfer sind an welchen Standorten stationiert?

  • siehe Frage 10

Anfrage SPD

Wie ist die Stadt Cottbus/Chóśebuz auf plötzliche Wetterereignisse im (Hoch-) Wassersegment vorbereitet?

Die Stadt Cottbus/Chóśebuz ist durch eine Planung und regelmäßige Übungen auf die bisher bekannten Ereignisse gut vorbereitet. Im Moment wird eine aktuelle Gefahren- und Risikoanalyse für den Katastrophenschutz erstellt. In dieser wird das Szenario Unwetter/Hochwasser ebenfalls mit den aktuellen Erkenntnissen neu bewertet. Ein Ergebnis wird der StVV Ende 2021 vorgelegt.

  • Warnung der Bevölkerung

  • AAO Feuerwehr

  • Hochwassersonderplan

  • Neubetrachtung des Katastrophenschutzes innerhalb der Gefahren und Risikoanalyse (Szenario: Unwetter)

Welche Alarmsysteme greifen? Wie wird sichergestellt, dass Warnungen, bei-spielsweise des Wetterdienstes, sofort an die Bevölkerung weitergegeben werden?

Durch die IRLS Lausitz werden z.B. Wetterwarnungen des DWD an die Gefahrenabwehrbehörden weitergeleitet und es werden gemeinsam Maßnahmen abgestimmt. Zur Warnung der Bevölkerung werden verschiedene System genutzt.

Sind die vorhandenen Systeme ausreichend oder besteht hier dringender Handlungsbedarf und wenn ja, welcher?

Die Systeme sind nicht mehr ausreichend und müssen dringend modernisiert werden. Dazu wird in Auswertung des Warntages 2020 eine Modernisierung der Sirenen im Stadtgebiet geplant. Zusätzlich sollen mindestens drei weitere Standorte errichtet werden. Der Bund hat dazu ein kurzfristiges Modernisierungsprogram gestartet. Für die Stadt Cottbus gehen wir von einem Bedarf von ca. 110.000 € aus.

Anfrage CDU

1. Welche konkreten Mängel traten beim bundesweiten Warntag 2020 in Cottbus auf, gibt es eine detaillierte Auswertung zu diesem Warntag und welche konkreten Schlussfolgerungen wurden in der Auswertung gezogen?

  • Verzögerte Alarmierung durch veraltete Empfangstechnik

  • Warnung und Entwarnung ist aufgrund des Alters (1992-1995 Baujahr der Empfänger) nicht programmiert

  • weitere Standorte sind erforderlich

Die Systeme sind nicht mehr ausreichend und müssen dringend modernisiert werden. Dazu wird in Auswertung des Warntages 2020 eine Modernisierung der Sirenen im Stadtgebiet geplant. Zusätzlich sollen mindestens drei weitere Standorte errichtet werden. Der Bund hat dazu ein kurzfristiges Modernisierungsprogramm gestartet. Für die Stadt Cottbus gehen wir von einem Bedarf von ca. 110.000 € aus.

2. Mit welchen Warnsystemen arbeitet die Cottbuser Regionalleitstelle und auf welchen Wegen erreichen die Warnungen die Einwohner in den Cottbuser Stadtteilen?

Durch die IRLS Lausitz werden z.B. Wetterwarnungen des DWD an die Gefahrenabwehrbehörden weitergeleitet und es werden gemeinsam Maßnahmen abgestimmt. Zur Warnung der Bevölkerung werden verschiedene System genutzt.

3. Wo (auf welchen Gebäuden/Anlagen) befinden sich einsatzbereite Sire-nenanlagen und ist beabsichtigt, das System der Sirenenanlagen zu erweitern?

  • 12 Sirenen

  • Branitz, Merzdorf, Mitte, Schliechow, Dissenchen, Wilmersdorf, Saspow, Sielow, Madlow, Sachsendorf, Kahren, Ströbitz

Freundliche Grüße

gez. Holger Kelch
Oberbürgermeister


Antwortschreiben ‧ PDF ‧ 178.39 KByte ‧ 10.08.2021