Stadt Cottbus/Chóśebuz

Am 16. Juni 2021 ist eine neue Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg in Kraft getreten.

Damit tritt die Siebte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 6. März 2021 (GVBl. II Nr. 24), die zuletzt durch die Verordnung vom 1. Juni 2021 (GVBl. II Nr. 57) geändert worden ist, außer Kraft.

Somit ergeben sich folgende Anpassungen für den Wiedereröffnungsplan der Lagune Cottbus.

Folgende Öffnungsschritte gelten jetzt für die Lagune:

Ab dem 19. Juni 2021

  • Öffnung des Spaß- und Freizeitbades inklusive Freibad für die Öffentlichkeit ohne Testpflicht (solange 7-Tage-Inzidenz unter 20)

Weiteres

  • Lagune-Schwimmlernkurse ab 24. Juni 2021 als Ferien-Crashkurs
  • Wiedereröffnung der Sauna ab 01. Juli 2021
  • Präventionskurse & Baby-Schwimmkurse nach Ende der Schulferien im August

Inzwischen finden in der Lagune wieder statt:

  • die Durchführung des Trainings- und Wettkampfbetriebes der Berufssportlerinnen und -sportler, der Bundesligateams sowie der Leistungssportlerinnen und -sportler der Bundes- und Landeskader
  • die Durchführung des Schulschwimmens
  • die Durchführung der ärztlich verordneten Rehabilitationskurse im Wasser
  • die Durchführung des Vereinsschwimmens

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Ronald Kalkowski Geschäftsführer 0355 / 49498428

E-Mail: r.kalkowski@lagune-cottbus.de