In zwei Bereichen der Cottbuser Innenstadt tritt am 01.06.2021 ein zeitweises Alkoholverbot in Kraft. Betroffen sind der Schillerplatz rund um das Staatstheater sowie der Park an der Puschkinpromenade zwischen Töpferstraße und verlängerter Münzstraße. Eingeschlossen ist hierbei das unter Denkmalschutz stehende Japanische Teehäuschen.

Eine entsprechende Allgemeinverfügung sowie die Karten mit den genauen Bereichen sind auf www.cottbus.de/alkoholverbot veröffentlicht sowie in den Foyers der Verwaltungsstandorte am Neumarkt und in der Karl-Marx-Straße (Technisches Rathaus) ausgehangen.

Das Alkoholverbot an diesen Standorten gilt bis einschließlich 31.10.2021.

Grund für die Einschränkungen sind mehrere größere Personenansammlungen, aus denen heraus mehrfach Passanten – darunter Kinder und ältere Menschen – angepöbelt wurden bzw. man sich den Passanten auf bedrohliche Art näherte. Alle Vorfälle standen im Zusammenhang mit dem Konsum von Alkohol, meist in erheblichem Maße.