Jan Gloßmann

Falls am morgigen Donnerstag, 20.05.2021, die 7-Tage-Inzidenz der Corona-Neuinfektionen in Cottbus/Chóśebuz unter 100 bleibt, tritt die Bundesnotgrenze am Samstag, 22.05.2021, außer Kraft.

Grundlage für den Zeitpunkt des Außerkrafttretens der Bundesnotgrenze sind die vom RKI erfassten Daten der 7-Tage-Inzidenzen. Diese liegen für Cottbus/Chóśebuz seit Samstag, 15.05.2021, durchgehend unter 100. Wenn die 100er-Grenze an fünf Werktagen nicht überschritten wird, gilt am übernächsten Tag, also am 7. Tag, wieder Landesrecht.

Damit dürften ab Samstag, 22.05.2021, unter Auflagen u. a.

  • die Außengastronomie öffnen,
  • Veranstaltungen von Theatern, Konzert- und Opernhäusern, Kinos und ähnlichen Einrichtungen unter freiem Himmel mit bis zu 100 zeitgleich Anwesenden stattfinden,
  • Geschäfte für ein begrenzte Kundenzahl aber ohne Negativtest öffnen,
  • Personen zu touristischen Zwecken in Ferienwohnungen, auf Campingplätzen u. ä. beherbergt werden,
  • Touristische Angebote wie Stadtrundfahrten und Schiffsausflüge stattfinden,
  • Kontaktfreier Individualsport auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel ohne Personenbegrenzung, Kontaktsport mit Personenbegrenzung durchgeführt werden,
  • sich zwei Haushalte ohne Begrenzung der Personenzahl treffen.

Welche Auflagen zu erfüllen sind, welche Gesetze dem zugrunde liegen und welche konkreten Regelungen es noch gibt, ist in der Anlage 1 erläutert.

Die Stadt Cottbus/Chóśebuz hat für Gastronomen und Veranstalter aufgelistet, was ab 22.05.2021 erlaubt ist und welche Bedingungen erfüllt werden müssen, um die Anforderungen der 7. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung im Land Brandenburg zu erfüllen. Nachzulesen ist das in den Anlagen 2 und 3.

1Cottbus & Corona: Was ist ab Samstag, 22.05.2021 möglich? ‧ PDF ‧ 175.01 KByte ‧ 21.05.2021
2Handreichung der Stadt Cottbus/Chóśebuz für die Gastronomie ‧ PDF ‧ 121.77 KByte ‧ 19.05.2021
3Handreichung der Stadt Cottbus/Chóśebuz für Veranstaltungen ‧ PDF ‧ 128.88 KByte ‧ 19.05.2021