Leiter des Jugendamtes, André Schneider
Leiter des Jugendamtes, André Schneider
Stadt Cottbus/Chóśebuz

In Cottbus/Chóśebuz müssen ab Montag, 26.04.2021, die Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung geschlossen bleiben. Das ergibt sich aus der Änderung des Infektionsschutzgesetzes durch den Deutschen Bundestag.

Demnach ist bei einem Inzidenzwert von 165 der Präsenzunterricht in Schulen untersagt. Ausnahmen gelten für Abschlussklassen sowie Förderschulen. Diese Ausnahmen werden durch eine Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg geregelt.

Einrichtungen der Kindertagesbetreuung (Krippe, Kindergarten, Tagespflege, Hort) sind geschlossen. Eine Notbetreuung wird eingerichtet. Bereits bestätigte Anträge von Eltern auf eine Notbetreuung bleiben wirksam. Der Anspruch auf Notbetreuung ist jedoch ausgeweitet worden, so dass mehr Eltern und ihre Kinder eine Notbetreuung nutzen können. Die entsprechende Liste findet sich in der jeweils aktuellen Fassung der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg. Zudem verweist die Stadtverwaltung darauf, dass Eltern, deren Antrag auf Notbetreuung nach den bisherigen Regelungen abgelehnt werden musste, nunmehr auf Basis der neuen Regelungen einen neuen Antrag stellen können.

Die entsprechenden Anträge sind unter www.cottbus.de bereits seit Längerem veröffentlicht. Die Bescheide werden fortlaufend erstellt; das Jugendamt wird dazu auch am Wochenende arbeiten. Eltern, die laut Eindämmungsverordnung einen Anspruch auf Notbetreuung haben und deren Antrag zu Wochenbeginn noch nicht abschließend beschieden ist, können ihre Kinder vorerst weiter in die Einrichtungen bringen, wenn häusliche oder berufliche Umstände keine Betreuung zu Hause zulassen.