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Folgende Regelungen hat das Land Brandenburg für den Schulbetrieb ab Montag, 03.05.2021, getroffen. Diese Regelungen gelten auch für die Schulen im Stadtgebiet Cottbus/Chóśebuz.

Die Schulen sind darüber mit Schreiben des Bildungsministeriums vom 24.04.2021 informiert worden. Darin heißt es u. a.:

„Die Schüler/innen der Primarstufe (Jahrgangsstufen 1 bis 6 der Grund-, Ober- und Gesamtschulen mit Grundschulteil, der Förderschulen mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und Hören) werden ab einem Inzidenzwert über 165 im Distanzunterricht beschult.

Die Schüler/innen

a. der Jahrgangsstufen 9 und 10 der Ober- und Gesamtschulen sowie der Förderschulen mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung, Hören, Sehen und körperliche und motorische Entwicklung;

b. der Jahrgangsstufen 11 und 12 (Gymnasium) und 12 und 13 (Gesamtschule, berufliches Gymnasium),

c. in dem letzten und vorausgehenden Ausbildungsjahr des jeweiligen beruflichen Bildungsgangs

werden

i. unabhängig vom Inzidenzwert

ii. im Wechsel von Distanz- und Präsenzunterricht (Wechselmodell) unterrichtet.

Die Studierenden der Schulen des Zweiten Bildungswegs

a. im 1. bis 4. Semester des Bildungsgangs zum nachträglichen Erwerb der Fachoberschulreife,

b. im 3. bis 6. Semester des Bildungsgangs zum nachträglichen Erwerb der allgemeinen Hochschulreife

besuchen

i. unabhängig vom Inzidenzwert

ii. die Schule im Wechsel von Distanz- und Präsenzunterricht (Wechselmodell).

Die Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt geistige Entwicklung sind unabhängig vom Inzidenzwert geöffnet.“

Die Notbetreuung für Grundschüler bleibt bestehen.

Die Wiederöffnung der Einrichtungen der Kindertagebetreuung ist bei anhaltender Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 165 in Cottbus/Chóśebuz frühestens ab 10. Mai 2021 möglich. Grundlagen bilden die Inzidenzzahlen, die vom Robert-Koch-Institut auf www.rki.de veröffentlicht werden. Auch hier wird die Notbetreuung fortgeführt, wenn der entsprechende Bescheid des Jugendamtes vorgelegt wird. Dazu hat das Jugendamt in den zurückliegenden Tagen ca. 1500 Neuanträge bearbeitet und beschieden. Die Betreuungsquote liegt in Kita und Hort insgesamt bei ca. 34 Prozent.