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Zentrum für Schnelltests für Cottbus/Chóśebuz im Aufbau

In der Stadt Cottbus/Chóśebuz kann ab Montag, 08.03.2021, zunächst die bestehende Abstrichstelle des MVZ Dr. Braun in der Lieberoser Str. für Schnelltests genutzt werden. Allerdings muss mit eingeschränkten Kapazitäten gerechnet werden. Weitere Einrichtungen für diese Tests sollen in den kommenden Tagen und Wochen folgen. Dabei handelt es sich nicht um die im Handel erhältlichen Selbsttests, sondern um die jetzt notwendigen Schnelltests (Point-of-Care-Antigen-Test auf SARS-CoV-2), die nach wie vor durch geschultes Personal abgenommen und auch dokumentiert werden.

Zudem bereiten die Johanniter als im Katastrophenschutz mitwirkende Organisation in Abstimmung mit den Verwaltungsstab Cottbus/Chóśebuz im Katastrophenschutzzentrum Welzower Straße ein Testzentrum vor. Das soll voraussichtlich am Mittwoch, 10.03.2021, in Betrieb gehen.

Darüber hinaus werden auch in einigen Hausarztpraxen sowie in einigen Apotheken diese Schnelltests angeboten. Interessenten sollten sich demnach zuerst bei ihren Hausärztinnen oder Hausärzten oder ihrer Stamm-Apotheke informieren.

Derzeit kann niemand den tatsächlichen Bedarf an Schnelltests verlässlich abschätzen. Für die Tests, die die Bundesregierung sehr kurzfristig zugesagt hat, müssen zunächst das nötige Personal, passende Räumlichkeiten sowie eine ausreichende Zahl an Tests gebunden werden. Wartezeiten oder Engpässe sind somit vor allem in der Anlaufphase nicht auszuschließen.

Für die bekannten PCR-Testungen stehen weiterhin folgende Eirichtungen zur Verfügung: das Carl-Thiem-Klinikum, das MVZ Dr. Braun (Lieberoser Straße), das MVZ Gemeinschaftslabor Cottbus GbR Uhlandstraße sowie Hausarztpraxen.

Hinweise zum Umgang mit Selbsttests

Wenn eine Bürgerin oder ein Bürger einen Selbsttest durchführt und dieser zeigt ein positives Ergebnis, dann muss die Bürgerin/der Bürger telefonisch Kontakt mit der/dem Hausärztin/Hausarzt aufnehmen. Positiv heißt bei einem Selbsttest: Verdacht. Daher muss jeder positive Selbsttest durch einen PCR-Test kontrolliert/bestätigt werden. Zudem muss sich jede Bürgerin/jeder Bürger, die/der ein positives Ergebnis bei einem Selbsttest feststellt, umgehend häuslich isolieren und die weiteren Schritte zunächst telefonisch klären.

Das Gesundheitsamt erhält erst die Ergebnisse eines PCR-Test, sofern dieser positiv ausfällt, und bewertet danach die jeweilige Situation einschließlich der Kontaktermittlung, Nachverfolgung sowie etwaiger Quarantäneanordnung. Wichtig ist der verantwortungsbewusste Umgang mit den Ergebnissen eines Selbsttestes durch die Bürgerinnen und Bürger. Ein positives Ergebnis darf nicht verschwiegen werden, sondern es muss wie oben beschrieben überprüft werden. Gleichermaßen gilt, dass ein negatives Ergebnis eines Selbsttests keinen Freibrief darstellt für Lockerungen bzw. die Missachtung der gängigen Regeln (Abstand, med. Maske, Hygiene etc.).