Jan Gloßmann

Das Winter-Wetter stellt alle Verkehrsteilnehmer vor einige Herausforderungen. Für die Stadt Cottbus/Chóśebuz sind über das beauftragte Unternehmen Alba Cottbus GmbH Räum- und Streufahrzeuge mit 10 Schneepflügen, 4 Multicars sowie 3 Transporter mit manuellen Arbeitskräften unterwegs und insgesamt 40 Mitarbeiter für den kommunalen Winterdienst tätig bzw. in Bereitschaft.

Rechte und Pflichten auch der Anlieger sind der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Straßenreinigungssatzung geregelt. Daher appelliert die Stadtverwaltung an alle Grundstückseigentümer, den erforderlichen Winterdienst besonders an diesen Tagen ordnungsgemäß zu erledigen. Wichtiger Hinweis: Wenn der jährliche Grundbesitzabgabenbescheid keine Gebühr für die Straßenreinigung enthält, müssen Eigentümer/Anlieger auf Gehwegen und Fahrbahn tätig werden. Wenn der Bescheid Gebühren für eine bestimmte Reinigungsklasse ausweist, müssen Eigentümer/Anlieger teilweise für Fahrbahn oder Gehweg im Winterdienst tätig werden. In welcher Straße bzw. Straßenabschnitt was zu tun ist, kann in der Anlage mit dem Straßenreinigungsverzeichnis zur gültigen Straßenreinigungssatzung der Stadt Cottbus/Chóśebuz, veröffentlicht unter www.cottbus.de/winterdienst bzw. im Amtsblatt Nr. 11 vom 21.11.2020 nachgelesen werden.

Zu beachten ist beim Winterdienst folgendes: Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder – wo dies nicht möglich ist – auf dem Fahrbahnrand so zu lagern, dass der Fußgänger- und Fahrverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. Im Interesse aller Grundstückseigentümer muss das Freihalten der Fahrbahnen mit einer angemessenen Durchfahrtsbreite insbesondere für Krankenwagen, Feuerwehrfahrzeuge sowie Ver- und Entsorgungsfahrzeuge liegen.

Schneeaufwallungen am Fahrbahnrand oder Überwürfe auf Gehwegen durch die Räumfahrzeuge sind ärgerlich, aber meist technisch unvermeidbar. Daher müssen diese bedauerlicherweise im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherheit vom Anlieger im vertretbaren Umfang beräumt werden. Trotz aller Winterdienstmaßnahmen, ob von der Stadt oder dem Anlieger durchgeführt, muss noch einmal deutlich gesagt werden: Die winterlichen Verhältnisse müsse beachtet werden – somit haben sich alleVerkehrsteilnehmer, ob als Kraftfahrer, Radfahrer oder Fußgänger, der Witterung anzupassen. In der Straßenreinigungssatzung ist auch geregelt, bis wann Anlieger ihrer Pflicht zur Beräumung von Schnee nachgekommen sein müssen. So soll zwischen 07:00 und 20:00 Uhr Schnee beräumt werden, wenn der Schneefall aufgehört hat bzw. bei anhaltendem Schneefall mehrmals am Tag. Nächtlicher Schneefall bzw. Glätte sollen werktags bis 07:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 09:00 Uhr beräumt bzw. abgestumpft werden.

Winter-Tipps für die Abfallentsorgung

Bei eintretendem Schneefall ist darauf zu achten, dass die Standplätze und Zuwegungen durch Streuen oder Räumen von Schnee und Eis befreit werden, sodass die Abholung durch die Alba Cottbus GmbH möglich ist. Für alle Abfall- und Wertstoffbehälter, die am Entsorgungstag am Straßenrand bereitgestellt werden, trifft dies ebenfalls zu. Besonders hier soll der Grundstückseigentümer darauf achten, dass angesammelter Schnee die Arbeit des Müllwerkers nicht erschwert.

Um an Frosttagen Probleme bei der Abfallentsorgung zu vermeiden, sollten folgende Hinweise beachtet werden: Der Abfall ist so in die Abfalltonne zu füllen, dass eine vollständige Entleerung jederzeit möglich ist. Feuchte Abfälle sollten unbedingt verpackt werden, bevor sie in den Behälter gelangen. Hilfreich ist dabei Zeitungspapier, da dieses die Feuchtigkeit gut aufnimmt. Ist der Abfall trotzdem festgefroren, bitte vor dem Bereitstellen auflockern. Um das Anfrieren der Deckel zu vermeiden, kann ein Stück Pappe hilfreich sein.