Stadt Cottbus/Chóśebuz

Die Zahl der labordiagnostisch bestätigten Covid-19-Infektionen in Cottbus/Chóśebuz ist auf kumuliert 1.329 gestiegen. Das sind 21 positive Testergebnisse mehr als am Vortag.

Aktuell infiziert sind labordiagnostisch bestätigt 735 Personen. Die 7-Tage-Inzidenz – also die Zahl der Fälle binnen sieben Tagen auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner – liegt aktuell bei 201.

Als genesen eingestuft sind derzeit 546 Personen. 48 Personen, die vorerkrankt und positiv getestet worden waren, sind verstorben.

Insgesamt ist für 2.747 Personen die häusliche Quarantäne angeordnet (alle Angaben: Stand 04.12.2020, 10:00 Uhr).

Derzeit werden im Carl-Thiem-Klinikum 61 Patienten, die an Covid-19 erkrankt sind, stationär behandelt, 15 davon auf der Intensivstation.

Carl-Thiem-Klinikum erweitert Covid-Station

Das CTK musste auf Grund der zahlreichen infizierten Patienten die Notaufnahme umorganisieren, um Corona-Verdachtsfälle besser isolieren zu können. Außerdem wurde eine weitere Station zur Corona-Verdachtsstation umfunktioniert. Bereits heute werden 10 Covid-19- Patienten von Cottbus nach Forst verlegt.

Appell des Verwaltungsstabes und des CTK

Aus diesem Grund appelliert der Verwaltungsstab eindringlich, dass sich alle an die Abstands- und Hygieneregeln halten und ihre Kontakte soweit wie möglich reduzieren. Ehemalige Corona-Hotspots wie Hamburg und Münster haben es geschafft, ihre 7-Tage-Inzidenz und damit die Anzahl der Neuinfektionen deutlich zu senken. Das sollte auch in Cottbus möglich sein und hängt einzig und allein vom Verhalten der Cottbuserinnen und Cottbuser ab.

Die Stadt Cottbus/Chóśebuz wird aktuell keine neue Allgemeinverfügung erlassen. Die Regelungen gelten bis 18.12.2020 fort, unter anderem zurverpflichtenden Mund-Nasen-Bedeckung für Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen in Schulgebäuden und im Hort. Wechselmodelle für den Unterricht an weiterführenden Schulen werden durch das Staatliche Schulamt und die jeweiligen Schulleitungen organisiert.

Die Schwerpunkt-Kontrollen an Verkaufsständen und Glühweinbuden werden fortgesetzt. Grundsätzlich gilt die Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

107 Bußgeld-Verfahren im November

Bei Kontrollen zur Einhaltung der Regelungen sind im Monat November insgesamt 107 Bußgelder verhängt und entsprechende Verfahren eingeleitet worden. Dabei ging es in den meisten Fällen um Verstöße gegen die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung im Einzelhandel (51 Fälle), im Öffentlichen Nahverkehr (25), Imbissen (11) sowie gegen 11 Personen, die in zu großer Gruppe mit zu vielen Hausständen angetroffen wurden und 8 Personen einer privaten Feier. Die Höhe der Bußgelder betrug jeweils 100 Euro.

In einem Fall wurde ein Bußgeld in Höhe von 1000 Euro verhängt gegen eine Person, die als positiv getestet gegen die Quarantäne-Auflagen verstoßen hat.