Die Stadt Cottbus/Chóśebuz verfügt derzeit über 56 aktive Garagenstandorte mit 4.269 Eigentumsgaragen sowie 12 Einzelstandorte mit 13 Eigentumsgaragen. Zudem verpachtet die Stadt 365 Einzelgärten.

Die Pachten für Garagengrundstücke und Einzelgärten auf städtischem Grundeigentum werden zum 01.01.2021 angepasst. Mietverträge für Garagen sowie Pachten von Kleingartenanlagen des Kreis- beziehungsweise des Regionalverbandes der Kleingärtner sind von diesen Anpassungen ausdrücklich nicht betroffen.

Die aktuellen Garagen- und Gartenpachten entsprechen nicht mehr dem am Markt üblichen Niveau. So wird der Grund und Boden für eine Eigentumsgarage teilweise für 2,56 Euro/Monat verpachtet. Bei Einzelgärten beträgt die Pacht für ein 450-m²-Grundstück teilweise nur 5,63 Euro/Monat.

Als Kommune in der Haushaltskonsolidierung ist die Stadt Cottbus/Chóśebuz jedoch verpflichtet, marktübliche Pachten zu erheben, um adäquate Einnahmen zu generieren. Die bislang letzte Erhöhung der Garagenpacht trat zum 01.01.2001 in Kraft.

Das neue Pachtniveau wird sich an einem Sachverständigengutachten und am aktuellen Grundstücksmarktbericht orientieren. Gleichwohl werden die neuen Nutzungsentgelte sich auf einem sozialverträglichen Niveau befinden. In den beiden o. g. Beispielen würden sich die Garagenpacht auf 17,50 Euro/Monat und die Gartenpacht auf 16,50 Euro/Monat erhöhen.

Ein entsprechendes Informationsschreiben geht allen Pächtern bis Ende des Jahres zu. Aufgrund der Corona-Pandemie wird die erhöhte Pacht nicht mit der üblichen Fälligkeit zum 31.03.2021 in vollem Umfang zu zahlen sein. Die Pacht für 2021 wird in zwei Teilbeträgen fällig. Zunächst wird die bekannte und bisher vertraglich festgeschriebene Pacht wie gewohnt zum 31.03.2021 fällig sein. Der Differenzbetrag zwischen altem und neuem Nutzungsentgelt wird dann zum 31.10.2021 fällig. Erteilte Einzugsermächtigungen behalten ihre Gültigkeit. Ab 2022 wird die gesamte, neue Pacht wieder wie gewohnt am 31.03. eines jeden Jahres fällig.

Selbstverständlich hat jeder Pächter aufgrund der Erhöhung des Nutzungsentgeltes ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht gem. § 8 Nutzungsentgeltverordnung. Die Ausübung des Sonderkündigungsrechts muss schriftlich beim Fachbereich Immobilien erklärt werden. Dazu steht folgende Postanschrift zur Verfügung: Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Fachbereich Immobilien, Karl-Marx-Str. 67, 03044 Cottbus.