Jan Gloßmann

Die Situation der Grund- und Oberflächengewässer im mittleren Spreegebiet ist weiterhin sehr angespannt. So ist der zur Niedrigwasserbewirtschaftung im Spreegebiet maßgebende Bezugspegel in Leibsch zeitweise unter den Schwellenwert von 1,5m³/s gefallen. Die Grundwasserstände befinden sich im Stadtgebiet Cottbus/Chóśebuz auf einem historischen Tiefststand. Die auftretenden, meist lokal begrenzten Niederschläge führten zuletzt nur zu einer kurzfristigen Entspannung, da diese nicht ausreichend zurückgehalten werden können und rasch abfließen. Daher kann es in den nächsten Tagen und Wochen zu deutlich sichtbaren Folgen vor allem in kleineren Gewässern und Gräben im Stadtgebiet kommen.

Zudem musste die für die Wasserführung der Spree maßgebliche Abgabe aus der Talsperre Spremberg reduziert werden, da die Zuflüsse zur Talsperre unter den Werten des Vorjahreszeitraumes liegen. Darüber hinaus sind die Reserven in den sächsischen Speichern gegenüber dem Vorjahr infolge der nicht ausreichenden Niederschläge im Winterhalbjahr deutlich verringert.

Mit Unterschreitung des Schwellenwertes von 1,5 m³/s am Bezugspegel Leibsch sind weitere Einschränkungen gemäß Phase 3 des „Konzeptes zur Wasserbewirtschaftung im mittleren Spreegebiet unter extremen Niedrigwasserverhältnissen“ des Landesamtes für Umwelt Brandenburg nötig. Darunter fallen weitere Reduzierungen von Wasserausleitungen aus der Spree und deren Nebengewässern.

Für folgende Gewässer im Stadtgebiet von Cottbus/Chóśebuz wurden seitens des Landesamtes für Umwelt Reduzierungen teilweise bis auf Null angewiesen:

• Ausleitungen aus der Spree:

o Grabensystem Schmellwitz

o Ableitung Willmersdorfer Hauptgraben

o Ableitung Sielower Landgraben

o Ableitung Dorfgraben Döbbrick

• Ausleitungen aus dem Hammergraben:

o Ableitung Willmersdorfer Hauptgraben

o Ableitung Schwarzer Graben

• Ausleitungen aus dem Priorgraben:

o Ableitung Hechtgraben

o Ableitung Ströbitzer Landgraben

Mit den Reduzierungen der Ausleitmengen aus Spree, Hammergraben und Priorgraben ist mit negativen Folgen in den genannten Nebengewässern und im Umfeld zu rechnen. Sie könnten austrocknen.

In Cottbus/Chóśebuz gilt bereist ein zeitweises Entnahmeverbot von Wasser aus Oberflächengewässern.