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Die Zahl der labordiagnostisch bestätigten Covid 19-Infektionen in Cottbus/Chóśebuz ist nach wie vor konstant – kumuliert sind 39 Fälle registriert. Damit gibt es bei der Zahl der bestätigten Fälle seit dem 12.04.2020 keine Veränderungen. Als genesen eingestuft sind aktuell 33 Personen. Insgesamt stehen derzeit 36 Personen unter häuslicher Quarantäne. Im Carl-Thiem-Klinikum wird derzeit 1 Patient wegen der Corona-Infektion stationär betreut, einer konnte wieder entlassen werden (alle Angaben: Stand 25.04.2020, 11:00 Uhr).


Die moderaten Zahlen werden sowohl auf ein sehr zeitiges und umfangreiches Krisenmanagement im Carl-Thiem-Klinikum sowie in der Stadt als auch auf die noch geltenden Einschränkungen im öffentlichen Leben einschließlich des mehrheitlich vernünftigen und sorgsamen Umgangs der Cottbuserinnen und Cottbuser mit den Vorschriften und Regelungen zurückgeführt. Einhergehend mit den ersten Lockerungen des öffentlichen Lebens wird die Entwicklung der Fallzahlen beobachtet.


Die rechtlichen Grundlagen für die ab Montag, 27.04.2020, geltenden weiteren Lockerungen sind in Form der aktualisierten Eindämmungsverordnung am Ende dieser Seite einsehbar. Damit ist ab dem 27.04.2020 im Einzelhandel sowie im öffentlichen Nahverkehr eine Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht.

Dieser Verpflichtung schließt sich die Bitte und Empfehlung niedergelassener Ärzte an, eine solche Bedeckung – für die ein Tuch oder ein Schal ausreichend ist – auch beim Aufsuchen von Arztpraxen zu verwenden.

Ziel bleibt es, mögliche Ansteckungen zu minimieren und Infektionsketten wo möglich zu unterbrechen. Dabei kann eine Mund-Nasen-Bedeckung helfen, gerade weil jetzt wieder mehr Menschen zusammenkommen und der gebotenen Abstand von mindestens 1,50 Meter speziell im Einzelhandel, im Nahverkehr, aber eben auch in Praxen oft nicht oder nur schwer umsetzbar ist.

Zum Download: Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 24. April 2020: