Zahl der bestätigten Corona-Infektionen weiter konstant – 33 Personen als genesen eingestuft

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Die Zahl der labordiagnostisch bestätigten Covid 19-Infektionen in Cottbus/Chóśebuz bleibt weiter konstant – kumuliert sind 39 Fälle registriert. Als genesen eingestuft sind jetzt 33 Personen. Insgesamt stehen derzeit noch 33 Personen unter häuslicher Quarantäne.

Im Carl-Thiem-Klinikum werden aktuell 3 Patienten wegen der Corona-Infektion stationär betreut, davon 1 Person auf der Intensivstation (alle Angaben: Stand 20.04.2020, 12:00 Uhr ).

Die moderaten Zahlen werden sowohl auf ein sehr zeitiges und umfangreiches Krisenmanagement im Carl-Thiem-Klinikum sowie in der Stadt als auch auf die noch geltenden Einschränkungen im öffentlichen Leben einschließlich des mehrheitlich vernünftigen und sorgsamen Umgangs der Cottbuserinnen und Cottbuser mit den Vorschriften und Regelungen zurückgeführt. Einhergehend mit den angekündigten Lockerungen des öffentlichen Lebens ab dieser Woche wird die Entwicklung der Fallzahlen beobachtet.

622 Kinder in der Notbetreuung

Per 20.04.2020 sind insgesamt 622 Kinder in der Notbetreuung, davon 606 im Bereich Kita/Hort. Das entspricht einer Betreuungsquote von 8,59 Prozent. Im Bereich Kindertagespflege werden per 20.04.2020 insgesamt 16 Kinder in der Notbetreuung versorgt. Das entspricht einer Quote von 7,28 Prozent.

Mögliche Hintergründe für den Anstieg sind das Ende der Ferien sowie das Wirken der Ein-Eltern-Regelung.

Keine Maibaum-Veranstaltungen möglich

In Cottbus/Chóśebuz sind aufgrund der Corona-Pandemie in diesem Jahr keine traditionellen Mai-Veranstaltungen wie beispielsweise das Maibaum-Aufstellen möglich. Alle derartigen Veranstaltungen sind auf der Grundlage der aktuellen Eindämmungsverordnung untersagt. Eine andere Entscheidung ist trotz des großen Respekts für die jahrelange ehrenamtliche Arbeit in den ländlichen Ortsteile durch Dorfvereine, Ortsbeiräte und vor allem die Freiwilligen Feuerwehren nicht möglich.

Versammlungen brauchen Anmeldung und Begründung

Die am 17.04.2020 veröffentlichte aktualisierte Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg (zu finden auch auf www.cottbus.de/corona ) regelt die Möglichkeiten von Versammlungen unter freiem Himmel. Zuständige Behörde für die Anmeldung ist die Polizei, die sich vor einer Genehmigung zudem mit dem Gesundheitsamt abstimmt. Es geht dabei jedoch nicht um Zusammenkünfte oder Gruppenbildung mit bis zu 20 Personen – jede Versammlung braucht eine entsprechende Begründung beispielsweise als politische Demonstration und wird als Einzelfall entschieden.

Auszug aus der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg vom 17.04.2020:

§ 1 Veranstaltungen, Versammlungen, Ansammlungen

(1) Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen sowie Versammlungen und sonstige Ansammlungen sind untersagt. Die Regeln zum Aufenthalt im öffentlichen Raum nach § 12 sowie das Selbstorganisationsrecht des Landtags und der kommunalen Vertretungskörperschaften bleiben davon unberührt.

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel mit bis zu 20 Teilnehmenden kann die zuständige Versammlungsbehörde im besonders begründeten Einzelfall auf Antrag Ausnahmen von der Untersagung nach Absatz 1 Satz 1 zulassen, sofern dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. Das zuständige Gesundheitsamt ist an der Entscheidung nach Satz 1 zu beteiligen.

(3) Nicht als Ansammlung im Sinne von Absatz 1 Satz 1 gelten

1. die Nutzung des Öffentlichen Personenverkehrs,

2. der Aufenthalt am Arbeitsplatz,

3. die Durchführung und Vorbereitung von Prüfungen sowie die Abnahme von Prüfungsleistungen in Schulen, im außerschulischen Bereich sowie an Hochschulen,

4. religiöse Zeremonien aus wichtigem Grund, insbesondere Taufen und Bestattungen, sowie Trauerfeiern im privaten und familiären Bereich, von bis zu 20 Personen; ferner die Begleitung Sterbender im engsten Familienkreis, und

5. die Selbsterntenden auf Obst- und Gemüsefeldern.